| Gremien | Ortsgemeinderat Landkern Ortsgemeinde Landkern |
| Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
| Sitzung: | 4. Sitzung des Ortsgemeinderates Landkern |
| Sitzung am | 19.11.2024 |
| Sitzungsort | 56814 Landkern |
| Sitzungsraum | Sitzungssaal der Eifelgoldhalle |
| Sitzungsbeginn | 19:02 Uhr |
| Sitzungsende | 22:41 Uhr |
Tagesordnung:
Wahl einer/eines weiteren ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Der Ortsgemeinderat wählt Herrn Jürgen Schnitzler zum Beigeordneten der Ortsgemeinde Landkern. Er wurde vom Vorsitzenden ernannt, vereidigt und ins Amt eingeführt.
Beratung und Beschlussfassung über die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes mit Dorfmoderation
„Der Ortsgemeinderat Landkern beschließt die moderierte Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, nach Zugang der Förderzusage den Auftrag an den geeignetesten Bieter zu erteilen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Aufnahme von Photovoltaikflächen in der Gemarkung Landkern in den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kaisersesch
„Der Ortsgemeinderat Landkern beschließt, bei der Verbandsgemeinde Kaisersesch die Aufnahme der Flächen „Frühberg“ gemäß den in dem beigefügten Lageplan markierten Grundstücken, und zwar für die außerhalb der 200 m-Zone zur Autobahn A 48 liegenden Teilflächen, als PV-Freiflächen in die PV-Freiflächenkonzeption und die Neufassung des Flächennutzungsplans zu beantragen.“
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung.
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des Einvernehmens zu einem Bauantrag zur Neuerrichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Landkern, Flur 3 Nr. 42
„Der Ortsgemeinderat Landkern beschließt das gemeindliche Einvernehmen zur Neuerrichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Landkern, Flur 3 Nr. 42 zu erteilen, da es sich um ein privilegiertes Vorhaben gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Höhe des Brennholzpreises für das Jahr 2025
„Der Ortsgemeinderat beschließt für das Jahr 2025 den Brennholzpreis auf 67,00 € je Festmeter und 83,00 € je Raummeter festzulegen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Vertragsangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Landkern hat in einer Vertragsangelegenheit einen Beschluss gefasst.
Personalangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Landkern hat in einer Personalangelegenheit entschieden.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.