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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 48/2024
Aus den Gemeinden
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Brennholzbestellung

Die Ortsgemeinde Kalenborn bietet Brennholz am Wegrand in Selbstwerbung Polter ca. 7fm (Laubholz Eiche / Buche) 66 € pro fm und Hanglage 25 € pro rm an.

Es kann über die Gemeinde auch Brennholz als „Meterholz“ bestellt werden.

Das Meterholz ist in Laubach abzuholen.

Der Eigentumsübergang beim Holz in Selbstwerbung von der Gemeinde zum Besteller erfolgt am Tag der Ausgabe der Lose.

Das Brennholz in Selbstwerbung wird vor der Ausgabe der Brennholzlose aufgemessen und kann sofort abgefahren werden.

Es sind die nachfolgend aufgeführten Regeln zu beachten.

Bei der Abgabe der Bestellzettel für Holzlose in Selbstwerbung ist eine Kopie des Sachkundenachweises für den Umgang mit der Motorsäge vorzulegen (sofern noch nicht bei der Gemeinde vorhanden) und die Bedingungen entsprechend dem auszuhändigen Merkblatt anzuerkennen.

Der Erwerber eines Holzloses verpflichtet sich, mit seinen Fahrzeugen den Waldboden nicht außerhalb der Wege bzw. Rückegasse zu befahren.

Die Aufarbeitung und die Abfuhr des Holzes ist entsprechend der jeweiligen Terminvorgabe vorzunehmen.

Die Bestellmenge kann gekürzt werden, wenn die Bestellmenge größer als die Einschlagmenge ist.

Es wird nur Holz an Einwohner und Einwohnerinnen von Kalenborn ausgegeben.

Bei der Aufarbeitung der Hanglage dürfen die umstehenden Bäume nicht beschädigt werden. Das Holz muss beim Erwerber aufgesetzt werden und wird durch die Gemeinde aufgemessen.

Ich bitte um Verständnis, dass diejenigen, die gegen diese Regeln verstoßen, in den nächsten Jahren kein Brennholz von der Ortsgemeinde erhalten.

Jürgen Thomas, Ortsbürgermeister

Bestellzettel 2024

Ortsgemeinde Kalenborn

Name:

Anschrift:

______ rm Brennholz Eiche Meterholz Preis: 95,00 Euro/rm

______ rm Brennholz Buche Meterholz Preis: 100,00 Euro/rm

( ) Los Brennholz Eiche am Waldweg 66,00 Euro/fm

( ) Los Holz in Hanglage 25,00 Euro/rm

( ) 2. Los in Selbstwerbung (Eiche/Buche)

( ) Ich arbeite das Holz selber auf.

( ) Das Holz wird von jemand anderem aufgearbeitet.

Name:

Anschrift:

Unterschrift des Aufarbeiters:

Unterschrift des Bestellers:

Bei Abgabe des Bestellzettels ist eine Kopie des entsprechenden Nachweises, der Person, die das Holz aufarbeitet, mit abzugeben (wenn der Nachweis noch nicht bei der Gemeinde vorliegt).

Die Abgabe des Bestellzettels, der Bescheinigung und der Unterschrift für die Anerkennung der Sicherheitshinweise findet in diesem Jahr am Freitag, dem 29.11.2024 in der Zeit von 19:30 bis 20:00 Uhr im Gemeindesaal statt.

Bei Verhinderung können die Unterlagen und Unterschrift von einem Bevollmächtigen abgegeben werden.