| Gremien | Ortsgemeinderat Kaifenheim Ortsgemeinde Kaifenheim |
| Status: | Sitzung: |
| öffentlich/nichtöffentlich | 21. Sitzung des Ortsgemeinderates Kaifenheim |
| Sitzung am | 29.11.2022 |
| Sitzungsort | 56761 Kaifenheim |
| Sitzungsraum | Gemeindehaus Kaifenheim |
| Sitzungsbeginn | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende | 21:35 Uhr |
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Kaifenheim für das Forstwirtschaftsjahr 2023
„Der vorgetragene Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2023 wird genehmigt. Die Haushaltsansätze sind in der Haushaltsplanung 2023 zu berücksichtigen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Jahr 2021 nach 2022
„Der Ortsgemeinderat beschließt, die aufgeführten Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen. Er regt an, dieses künftig zeitnäher zum Beschluss vorzulegen oder die Ermächtigungen für einen längeren Zeitraum beschließen zu lassen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des Einvernehmens zu einer Bauvoranfrage zur Errichtung bzw. nachträglichen Genehmigung eines Holzschuppens
„Der Ortsgemeinderat Kaifenheim beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung bzw. nachträglichen Genehmigung eines Holzschuppens auf dem Grundstück Gemarkung Kaifenheim, Flur 3 Nr. 172 nicht zu erteilen, da die Privilegierungsvoraussetzungen nach § 35 Abs. 1 BauGB nicht erfüllt sind und die Voraussetzungen für die Zulassung eines sonstigen Vorhabens nach § 35 Abs. 2 BauGB nicht vorliegen.“
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung.
Beratung und Beschlussfassung über den Rückschnitt einer Linde in der Ortsgemeinde Kaifenheim
„Der Ortsgemeinderat Kaifenheim beschließt, zeitnah die notwendigen Baumpflegemaßnahmen durchführen zu lassen. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, mit der Feuerwehr über von dort mögliche Leistungen zu sprechen und ergänzend Angebote von Baumpflegern einzuholen. Er wird ermächtigt, den wirtschaftlich günstigsten Bieter den Auftrag zu erteilen, soweit die Voraussetzungen für eine freihändige Vergabe vorliegen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Widmung einer Gemeindestraße
„Der Ortsgemeinderat Kaifenheim beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 4 Nr. 95/18, Flur 11 Nr. 49 teilweise, Flur 11 Nr. 104/1 teilweise und Flur 11 Nr. 141 teilweise (Bergstraße)
Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch veröffentlicht.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Vertragsangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Kaifenheim hat in einer Vergabeangelegenheit entschieden.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.