| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | 54470 Bernkastel-Kues, 26.01.2023 |
| DLR Mosel | Görresstraße 10 |
| Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung | Telefon: 06531-956 0 |
| Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Oberelz-Lirstal | Telefax: 06531-956 103 |
| Aktenzeichen: 31287-HA9.3. | E-Mail: dlr-mosel@dlr.rlp.de |
| Internet: www.dlr.rlp.de |
In den Flurbereinigungsgemeinden Oberelz, Lirstal, Uersfeld und Kalenborn werden Luftaufnahmen zur Vermessung des neuen Wegenetzes und Herstellung aktueller Planungsunterlagen durchgeführt. Zu diesem Zweck werden Grenzsteine und sonstige Vermessungspunkte in den Flurbereinigungsgemeinden und in den angrenzenden Teilen der Nachbargemarkungen durch weiße Lackfarbe, Signalplatten- und -streifen kenntlich gemacht. Da die Vermessungspunkte nur bei unveränderter Lage der Signalisierungshilfen ausgewertet werden können, weisen wir darauf hin, dass
| 1. | jedes Berühren und Verschmutzen der ausgelegten Signalplatten und -streifen strengstens untersagt ist, |
| 2. | jede unbeabsichtigte Lageveränderung oder Verschmutzung, die unter Umständen durch Feldbestellung entstehen kann, sofort dem DLR Mosel unter Tel. 06531-956 124 oder dem Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaften Albert Grohnert in Oberelz zu melden ist, damit die ursprüngliche Lage wieder hergestellt werden kann, |
| 3. | jede Berichtigung nach einer Verschiebung durch Unberechtigte untersagt ist, |
| 4. | die Signalplatten Landeseigentum sind und nach der Luftbildaufnahme wieder eingesammelt werden. |
Es wird darauf hingewiesen, dass jede unrichtige Lage der Signalplatten zu einer falschen Vermessung führt, die nur durch aufwendige örtliche Nachmessungen auf Kosten der Teilnehmergemeinschaften behoben werden kann.