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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 5/2024
Aus den Gemeinden
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Information der Ortsgemeinde Leienkaul

Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in Leienkaul auf energiesparende LED-Technik; Beitragspflichten

Der Ortsgemeinderat Leienkaul hat beschlossen, die Straßenbeleuchtung auf energiesparende LED-Technik umzustellen. In den ersten Beratungen dazu konnte seitens der Gemeinde noch davon ausgegangen werden, dass dies ohne die Erhebung von Beiträgen der Bürgerinnen und Bürger erfolgen kann. Inzwischen ist durch die Rechtsprechung jedoch eindeutig geklärt, dass auch die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende LED-Technik beitragsfähig oder - besser gesagt - beitragspflichtig ist. Es ist aber nicht so, dass die Gemeinde ein Wahlrecht hat, ob Beiträge erhoben werden oder nicht. Wenn eine beitragsfähige Maßnahme erfolgt, dann muss die Gemeinde zwingend Beiträge veranlagen.

Im vorliegenden Fall wird nach den beitragsrechtlichen Vorgaben dennoch ein erheblicher Teil der Kosten nicht umgelegt und auch einen sog. Gemeindeanteil muss die Ortsgemeinde Leienkaul selbst übernehmen.

Für Straßenausbau, Straßenbeleuchtung usw. (Ausbau von Gemeindestraßen) hat die Gemeinde Leienkaul bisher einmalige Beiträge erhoben. Aufgrund der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) können ab dem 01.01.2024 nur noch wiederkehrende Beiträge für den Ausbau erhoben werden.

Beiträge werden dann nicht mehr nur in der einzelnen (ausgebauten) Straße erhoben, sondern -unabhängig vom Ort der Baustelle- in ganz Leienkaul:

Die entstehenden beitragsfähigen Aufwendungen werden grundsätzlich auf alle Grundstückseigentümer in Leienkaul, deren Grundstück durch eine Straße/Verkehrsanlage erschlossen ist, verteilt.

Die Ortsgemeinde muss zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen noch eine entsprechende Satzung erlassen, in der die Einzelheiten geregelt werden.

Sofern bereits jetzt Fragen zu der Beitragsveranlagung bestehen, geben wir gerne Auskunft während der Dienststunden bei uns im Dienstgebäude Am Römerturm 2, Kaisersesch, Zimmer D-E06.

Kaisersesch, 24.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Fachbereich Infrastruktur/ Abwasser