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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 5/2024
Aus den Gemeinden
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Widmung der Ortsgemeinde Laubach

Die innerhalb der Ortslage von Laubach erstmals hergestellten Gemeindestraßen

a)

Flur 12 Nr. 12/3, Flur 12 Nr. 12/4, Flur 12 Nr. 12/5, Flur 12 Nr. 12/6, Flur 12 Nr. 12/7 und Flur 12 Nr. 12/8 teilweise (Ober Bongerten)

b)

Flur 12 Nr. 9/7 (Fußweg)

werden hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. I. Seite 273) -in der derzeit geltenden Fassung- dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet. Gemäß § 3 Ziffer 3 a des Landesstraßengesetzes erhalten sie die Eigenschaft einer Gemeindestraße.

Die Straße

a)

beginnt an der Einmündung von Flur 12 Nr. 12/8 (Ober Bongerten), verläuft über die kompletten Straßenparzellen Flur 12 Nr. 12/3, Flur 12 Nr. 12/4, Flur 12 Nr. 12/5, Flur 12 Nr. 12/6, Flur 12 Nr. 12/7 sowie über einen Teil der Straßenparzelle Flur 12 Nr. 12/8. Sie endet nach 135 m an den Baugrundstücken Flur 12 Nr. 8/1, Flur 12 Nr. 11/3 und Flur 12 Nr. 11/5 und geht in den Fußweg Flur 12 Nr. 9/7 über.

b)

beginnt an dem Wendehammer von Flur 12 Nr. 12/8 (Ober Bongerten), verläuft über die gesamte Straßenparzelle Flur 12 Nr. 9/7 und endet nach 33 m an dem Wirtschaftsweg Flur 12 Nr. 58.

Die Nutzung der Straße b), Flur 12 Nr. 9/7, wird auf den Fußgängerverkehr beschränkt. In dem zu dieser Widmung veröffentlichten Plan sind die Gemeindestraßen gekennzeichnet. Die vorstehende Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes und nach der in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Laubach festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, welche im Internet unter www.kaisersesch.de unter dem Menüpunkt „elektronische Signatur / Post“ aufgeführt sind.

Kaisersesch, den 23.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Gez. Albert Jung, Bürgermeister