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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 5/2024
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Öffentliche Bekanntmachung Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel 23.01.2024 | Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Ulmen-Vorpochten

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel 23.01.2024

Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Ulmen-Vorpochten

I. Bekanntgabetermin

Im Flurbereinigungsverfahren Ulmen-Vorpochten, Landkreis Cochem-Zell wird den Beteiligten der Flurbereinigungsplan gemäß § 59 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i. d. Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBI. IS.2794),

für die Ord.Nrn. 1-227 am Dienstag, den 20.02.2024

für die Ord.Nrn. 228-487 am Mittwoch, den, 21.02.2024

für die Ord.Nrn. 489-10199 am Donnerstag, den 22.02.2024

vormittags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

nachmittags von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

im Bürgersaal, Weidenstraße 4, 56766 Ulmen

bekannt gegeben.

Der Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum werden die neue Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung bestimmt ist, wahrzunehmen. Die örtliche Einweisung erfolgt auf Antrag in einem gesonderten Termin. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen.

Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug dem Bevollmächtigten bzw. dem Vertreter zu.

II. Anhörungstermin

Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes wird hiermit gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG der Termin anberaumt auf

Donnerstag, den 22.02.2024, um 17:00 Uhr

im Bürgersaal, Weidenstraße 4, 56766 Ulmen

Die Beteiligten werden hiermit geladen als

1)

Teilnehmer für ihre dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke,

2)

Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen,

3)

Angrenzer an das Flurbereinigungsgebiet wegen der Neuvermarkung der Grenzen gemäß § 56 FlurbG.

Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, nach dem Anhörungstermin beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, Bannerberg 4, 56727 Mayen, oder dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur

schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erheben.

Die Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist bei einer der o.g. Behörden eingegangen sein. Hierauf wird besonders hingewiesen.

Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen.

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen.

Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet.

III. Geldausgleiche

Die im Flurbereinigungsplan festgesetzten, von den Beteiligten zu zahlenden oder zu erhaltenden Geldausgleiche, werden zu gegebener Zeit vom Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) in Neustadt gesondert angefordert bzw. ausgezahlt.

Im Auftrag
gez. Christoph Platen
(Vermessungsdirektor)