| Gremien | Ortsgemeinderat Urmersbach Ortsgemeinde Urmersbach |
| Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
| Sitzung: | 5. Sitzung des Ortsgemeinderates Urmersbach |
| Sitzung am | 21.01.2025 |
| Sitzungsort | 56761 Urmersbach |
| Sitzungsraum | Gemeindehaus Urmersbach |
| Sitzungsbeginn | 18:30 Uhr |
| Sitzungsende | 20:40 Uhr |
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Urmersbach für das Forstwirtschaftsjahr 2025
„Der vorgetragene Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025 wird genehmigt. Die Haushaltsansätze sind in der Haushaltsplanung 2025 zu berücksichtigen.“
Abstimmungsergebnis:
Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschussantrag des SKC Masburg-Urmersbach e. V. für die Renovierung an den Bundeskegelbahnen
„Der Ortsgemeinderat Urmersbach beschließt dem SKC Masburg-Urmersbach für die Renovierung an den Bundeskegelbahnen einen Zuschuss i. H. v. 700,00 € zu gewähren. An die Bewilligung des Zuschusses wir der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung zwischen dem Gasthof Familie Briese und den SKC Masburg-Urmersbach geknüpft. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes 2025.
Ein Verwendungsnachweis ist vor Auszahlung vorzulegen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Urmersbach
| a) | Information |
| b) | Beratung und Beschlussfassung über die Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters |
| c) | Beratung und Beschlussfassung über die Aufwandsentschädigung der Beigeordneten |
| d) | Beratung und Beschlussfassung über die übrigen Regelungen der Hauptsatzung |
Der Ortsgemeinderat Urmersbach beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Urmersbach.
Der vollständige Wortlaut der Satzung wird im Mitteilungsblatt „Region im Blick“ der Verbandsgemeinde Kaisersesch bekanntgegeben.
Vergabeangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Urmersbach hat den Tagesordnungspunkt vertagt.
Personalangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Urmersbach hat in einer Personalangelegenheit entschieden.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.