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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 5/2025
Aus den Gemeinden
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Satzung der Ortsgemeinde Brachtendorf

der Ortsgemeinde Brachtendorf über die Aufhebung eines Teilstücks des Wirtschaftsweges in Brachtendorf, Flur 6 Nr. 11

(Auf Driescher/Oberbüsch)

Auf Grund des § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16.03.1976 (BGBl. I, Seite 546) in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), beide in der jeweils geltenden Fassung, hat der Ortsgemeinderat Brachtendorf am 10.10.2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Aufhebung der bisherigen Wegenutzung

Das von der Kreisstraße K 23 abzweigende, ca. 240 m lange Teilstück des Wirtschaftsweges Gemarkung Brachtendorf, Flur 6 Nr. 11 (Auf Driescher/Oberbüsch) wird hiermit aufgehoben.

Die vorgenannte Wegeteilfläche ist in dem dieser Satzung beigefügten Lageplan gekennzeichnet.

Die Wegefläche wird für die Erschließung der landwirtschaftlichen Grundstücke nicht benötigt.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Brachtendorf, den 17.01.2025
Ortsgemeinde Brachtendorf
(Siegel)
gez.
Peter Bleser, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Kaisersesch, den 24.01.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister