In der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Brohl am 17.12.2024 hat der Ortsgemeinderat beschlossen, eine 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter der neuen Schule“ durchzuführen. Aufgrund einer konkreten Bauabsicht auf dem Grundstück Flur 5 Parzelle 241 ist eine 2. Änderung des Bebauungsplanes beabsichtigt. Es soll u.a. die Baugrenze „verschoben“ werden, um die bauliche Nutzung des rückwärtigen Bereiches zu ermöglichen.
Das Plangebiet ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich (gelb markiert).
Der Ursprungs-Bebauungsplan „Hinter der neuen Schule" ist im Jahr 1985 in Kraft getreten. In 2010 erfolgte eine 1. Änderung des Bebauungsplanes. Mit dieser Änderung wurde durch die “Verschiebung” der Baugrenze die bauliche Nutzung des rückwärtigen Bereiches der Grundstücke Flur 5 Parzellen 238 und 239 ermöglicht. Aufgrund einer konkreten Bauabsicht auf dem Grundstück Flur 5 Parzelle 241 ist eine 2. Änderung des Bebauungsplanes beabsichtigt. Analog der 1. Änderung des Bebauungsplanes soll u. a. die Baugrenze „verschoben“ werden, um die bauliche Nutzung des rückwärtigen Bereiches zu ermöglichen. Der Ortsgemeinderat Brohl hat daher in seiner Sitzung am 17.12.2024 dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter der neuen Schule“ zugestimmt. Dieser Entwurf beinhaltet folgende Änderung:
Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter der neuen Schule“ der Ortsgemeinde Brohl einschl. der textlichen Festsetzungen sowieder Begründung wird gemäß § 13a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der Zeit von
Montag, 10.02.2025
bis einschließlich
Donnerstag, 13.03.2025
im Internet auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de ({{gt}}Aktuelles/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Amtliche Bekanntmachungen) unter dem Artikel „Ortsgemeinde Brohl - Offenlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter der neuen Schule“ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE01, zu folgenden Zeiten
| Montag: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
|
| 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
|
| 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Zudem können die Unterlagen in dem vorgenannten Zeitraum auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.
Die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung erfolgen im Rahmen des förmlichen Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen zu dem Entwurf des genannten Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
1) Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. In diesem Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Es wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB abgesehen und unmittelbar die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 BauGB durchgeführt. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen (§ 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Weiterhin wird von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung/Monitoring) ist nicht anzuwenden.
2) Die Öffentlichkeit kann sich ab Montag, 03.02.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch zu den o.g. Zeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Eine Äußerung zu der Planung ist auch dann schon möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Anregungen nur zu den vorgenannten Änderungen vorgebracht werden können.
Das Plangebiet ist aus dem nachstehend abgedruckten Plan ersichtlich.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter der neuen Schule“ umfasst das Grundstück
Gemarkung Brohl
Flur 5
Flurstück 241