| Gremien | Ortsgemeinderat Landkern |
| Ortsgemeinde Landkern | |
| Status: | öffentlich |
| Sitzung: | 41. Sitzung des Ortsgemeinderates Landkern |
| Sitzung am | 06.12.2022 |
| Sitzungsort | 56814 Landkern |
| Sitzungsraum | Eifelgoldhalle |
| Sitzungsbeginn | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende | 21:30 Uhr |
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung der Ausschreibungsunterlagen sowie die Ausschreibung und Vergabe zur Gestaltung des Friedhofes in der Ortsgemeinde Landkern
Der Ortsgemeinderat Landkern stimmt den in der heutigen Sitzung vorgestellten Ausschreibungsunterlagen zur Gestaltung des Friedhofes in Landkern zu.
Weiterhin beschließt der Ortsgemeinderat die Maßnahme zur Gestaltung des Friedhofes Landkern über die Vergabestelle der Verbandsgemeinde Kaisersesch öffentlich auszuschreiben. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu erteilen. Des Weiteren beschließt der Ortsgemeinderat, keinen Förderantrag zu stellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Einstellung des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) sowie des laufenden Verfahrens nach § 13b BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Neubaugebietes im Bereich "Unterer Berg"
„Der Ortsgemeinderat Landkern beschließt, die Durchführung des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB sowie das laufende Verfahren nach § 13b BauGB aus 2019 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Neubaugebietes im Bereich „Unterer Berg“ einzustellen. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird ein neues Verfahren nach § 13b BauGB/2021 vorgesehen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Neubaugebietes im Bereich "Unterer Berg" im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat Landkern beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Neubaugebietes im Bereich „Unterer Berg“ zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB. Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem der Niederschrift beigefügten Lageplan.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Nochmalige Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau der Wirtschaftswege Flur 17, Flurstück 29,30,83,92 Gemarkung Landkern Richtung K 24 Illerich und Flur 11, Flurstück 14 Gemarkung Illerich in Richtung L98 Landkern.
| a) | „Der Ortsgemeinderat Landkern hat beschlossen, den Förderantrag bei der ADD zum Ausbau der Wirtschaftswege Gemarkung Landkern Flur 17 Flurstück 29,30,83,92 sowie Gemarkung Illerich Flur 11 Flurstück 14 auf einer Länge von ca. 1.510 m und einer Breite von 3,50 m anzupassen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag anzupassen.“ |
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| Abstimmungsergebnis: Einstimmig. |
| b) | Der Ortsgemeinderat Landkern hat beschlossen, die Wirtschaftswege Gemarkung Landkern Flur 17 Flurstück 29,30,83,92 sowie Gemarkung Illerich Flur 11 Flurstück 14 auf einer Länge von ca. 1.510 m und einer Breite von 3,50 m gemäß den der Niederschrift beigefügten Lageplänen nach Förderzusage und Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushalt auszubauen. Die Bauleistungen werden über die zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch öffentlich ausgeschrieben. |
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| Abstimmungsergebnis: Einstimmig. |
| c) | Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, den Bauauftrag zum Ausbau der Wirtschaftswege Gemarkung Landkern Flur 17 Flurstück 29,30,83,92 sowie Gemarkung Illerich Flur 11 Flurstück 14 an den günstigsten Bieter zu erteilen, sowie alle erforderlichen Nebenleistungen (Bodenuntersuchungen, Bepflanzung für Ausgleichfläche u. dgl.) in Auftrag zu geben.“ |
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| Abstimmungsergebnis: Einstimmig. |
Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement
„Der Ortsgemeinderat Landkern beschließt, die Kriterien des klimaangepassten Waldmanagements im Gemeindewald umzusetzen. Die Beantragung der Zuwendung soll auf der Grundlage der erforderlichen Kriterien erfolgen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über eine Zuwendung an die "Kerer-Jung-Altwerker"
„Der Ortsgemeinderat Landkern beschließt den „Kerer-Jung-Altwerker“ eine Zuwendung i. H. v. 500,00 € für die Durchführung eines Weihnachtskonzertes mit den Ingelheimer Kofettis zu gewähren. Vor Auszahlung der Zuwendung ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.