Die innerhalb der Ortslage von Leienkaul befindliche Gemeindestraße
Flur 15 Nr. 51/2 teilweise und Flur 15 Nr. 54/1
(An der Kirche)
wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. I. Seite 273) -in der derzeit geltenden Fassung- dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet. Gemäß § 3 Ziffer 3 a des Landesstraßengesetzes erhält sie die Eigenschaft einer Gemeindestraße.
Die Straße beginnt an der Einmündung Flur 15 Nr. 64/10 (Kreisstraße K 14 - Grubenstraße), verläuft über einen Teil der Straßenparzelle Flur 15 Nr. 51/2 in nordwestlicher Richtung. Die Straße verzweigt nach 28 m.
Der eine Teil verläuft vorerst in südwestlicher und weiter in nordwestlicher Richtung. Er verläuft über einen Teil der Straßenparzelle Flur 15 Nr. 51/2 sowie über den gesamten Teil der Straßenparzelle Flur 15 Nr. 54/1 und endet nach 92 m an der Einmündung Flur 15 Nr. 51/2 (Oberer Leienweg).
Der zweite Teil verläuft zunächst in nordöstlicher und weiter in nordwestlicher Richtung. Er verläuft über einen Teil der Straßenparzelle Flur 15 Nr. 51/2 und endet nach 63 m an der Einmündung Flur 15 Nr. 51/2 (Oberer Leienweg).
Die Widmungsverfügung der Gemeindestraße „An der Kirche“ vom 04.08.2004, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 12.08.2004 Ausgabe Nr. 33/2004, wird durch diese ersetzt.
In dem zu dieser Widmung veröffentlichten Plan ist die Gemeindestraße gekennzeichnet.
Die vorstehende Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes und nach der in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Leienkaul festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, welche im Internet unter www.kaisersesch.de unter dem Menüpunkt „elektronische Signatur / Post“ aufgeführt sind.