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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 51/2022
Aus den Gemeinden
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Widmung - Hohmarkstraße

Der innerhalb der Ortslage von Leienkaul im Bereich „Hohmarkstraße“ auf dem Grundstück

Flur 15 Nr. 59/1

befindliche Parkplatz wird hiermit nach § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. I. Seite 273) -in der derzeit geltenden Fassung- dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet. Nach § 3 Ziffer 3 a des Landesstraßengesetzes ist der Parkplatz der Gruppe der Gemeindestraßen zugeordnet.

In dem zu dieser Widmung veröffentlichten Plan ist der Parkplatz gekennzeichnet.

Die vorstehende Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes und nach der in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Leienkaul festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, welche im Internet unter www.kaisersesch.de unter dem Menüpunkt „elektronische Signatur / Post“ aufgeführt sind.

Kaisersesch, den 12.12.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister