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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 51/2022
Aus den Gemeinden
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Halten und Parken in der Ortsgemeinde Müllenbach - Bitte um Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO)

- Bitte um Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Aus gegebenem Anlass weisen wir alle Verkehrsteilnehmer darauf hin, die einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Halten und Parken zu beachten.

Insbesondere verweisen wir auf die Grundregeln der Teilnahme am Straßenverkehr:

„Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Eine Behinderung bzw. Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer ergibt sich z. B., wenn einschlägige Halte- bzw. Parkverbote der StVO nicht beachtet werden.

Hierzu gehören insbesondere das Halten oder Parken auf dem Gehweg oder im Bereich von engen und unübersichtlichen Straßenstellen sowie im Bereich von scharfen Kurven. Als „eng“ gilt eine Straße, wenn die verbleibende Restbreite neben einem parkenden Fahrzeug weniger als 3,05 Meter beträgt.

Die Gewährleistung der gesetzlich vorgeschriebenen Restbreite ist für die behinderungsfreie Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen (z. B. Feuerwehr) sowie Versorgungsfahrzeugen (z. B. Müllabfuhr) von größter Wichtigkeit und sollte schon deshalb im eigenen Interesse liegen.

Bitte nutzen Sie möglichst die Stellplätze auf Ihrem Grundstück!

Im Sinne eines respektvollen Umgangs miteinander appellieren wir daran, entsprechend der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu halten und zu parken.

Wir weisen zudem darauf hin, dass Verstöße gegen die Vorschriften der StVO Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit Geldbuße geahndet werden können.

Kaisersesch, 15.12.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
als örtliche Straßenverkehrsbehörde