In der Bürger-Info-Veranstaltung am 22.06.2022 in der Schieferlandhalle und dann anschließend auch schriftlich, wurden die Kunden für das geplante Nahwärmenetz durch die Kreiswerke Cochem-Zell über den aktuellen Projektstand und die weitere Vorgehensweise informiert. U. a. wurde mitgeteilt, dass das Projekt aufgrund der zu diesem Zeitpunkt sehr dynamischen Baukosten- und Zinsentwicklung und der fehlenden Genehmigung des neuen „Bundesprogramm energieeffiziente Wärmenetze“ (BEW) durch die EU-Kommission zunächst nicht fortgeführt werden kann. Konkret ging man von einem Unterbrechungszeitraum von ca. 3 bis 6 Monaten aus.
Zuletzt wurde im Amtsblatt am 27.09.2022 über den aktuellen Sachstand informiert. Demnach wurde, nach dem Inkrafttreten des neuen Bundesförderprogramms (BEW) zum 15.09.2022 umgehend seitens der Kreiswerke reagiert und ein entsprechender Förderantrag vorbereitet.
Zwischenzeitlich konnten die sehr umfangreichen Antragsunterlagen weitestgehend zusammengestellt werden und in einem Gespräch mit dem „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ (BAFA) als zuständige Förderbehörde erörtert werden. Nach Aussage des BAFA erfüllt das Projekt in Müllenbach alle Voraussetzungen, um eine Bundesförderung zu erhalten. Konkret wurde die Höchstförderquote von 40 % in Aussicht gestellt.
Wie bereits bei der Info-Veranstaltung am 22.06.2022 mitgeteilt, erfolgte auf dieser Basis nun im IV. Quartal 2022 eine Neukalkulation der Gebührensätze als Basis für Nachverhandlungen mit den Anschlussnehmern. Auch für neue Kunden soll das Projekt nochmals geöffnet werden.
Die Gebührenkalkulation ist noch nicht final abgeschlossen. Mittlerweile hat sich zudem kurzfristig eine neue Möglichkeit ergeben, die Wirtschaftlichkeit des Projektes zu verbessern. So wurde seitens des Landes angekündigt, einen rechtlich zulässigen Weg gefunden zu haben, das Projekt ergänzend zur Bundesförderung ebenfalls zu unterstützen. Die Unterstützung soll im Rahmen der Umsetzung des „Landesgesetz zur Ausführung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) erfolgen. Der Gesetzesentwurf liegt vor und soll Anfang 2023 in den Landtag eingebracht werden. Nähere Einzelheiten zum Umfang der möglichen Landesunterstützung sind noch nicht bekannt. Es erfolgte lediglich die mündliche Aussage, dass das Projekt in Müllenbach seitens des Landes „gesetzt sei“.
Vor dem Hintergrund, dass sich die Dynamik hinsichtlich der Entwicklung der Bau- und Zinskosten im Laufe des 2. Halbjahres 2022 noch nicht im erhofften Umfang abgeschwächt hat, halten es die Kreiswerke für erforderlich, vor dem Start von Nachverhandlungen das Inkrafttreten des neuen Landesgesetzes abzuwarten, um die Voraussetzungen für erfolgreiche Nachverhandlungen zu verbessern. Auch wenn sich hierdurch der anvisierte Zeitraum für die Nachverhandlungen nochmals etwas nach hinten verschiebt, ist aufgrund der aktuellen Situation weiterhin Geduld gefragt.
Die Kreiswerke werden erneut informieren, sobald nähere Informationen zur Landesförderung vorliegen und die Neukalkulation der Gebühren abgeschlossen werden kann.
Seitens der OG Müllenbach werden die Bestrebungen zum Bau eines Nahwärmenetzes und die damit verbundene Gigabiterschließung (Breitbandausbau) weiterhin vollumfänglich unterstützt. Das Projekt bietet, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise und der Gefährdung der Versorgungssicherheit enormes Potenzial für eine krisensichere, unabhängige und zukunftsfähige Energieversorgung. Auch wirtschaftlich gesehen ist die Dorfwärme im Vergleich zu dezentralen Alternativen (z. B. Pellets, Wärmepumpe) die bessere Alternative, was zumindest die im Juni vorgestellte Vergleichsberechnung gezeigt hat. Geduld ist leider in der jetzigen Ausnahmesituation alternativlos!