| Gremien | Ortsgemeinderat Brieden Ortsgemeinde Brieden |
| Status: | öffentlich |
| Sitzung: | 14. Sitzung des Ortsgemeinderates Brieden |
| Sitzung am | 15.12.2022 |
| Sitzungsort | 56829 Brieden |
| Sitzungsraum | Bürgerhaus Brieden |
| Sitzungsbeginn | 18:30 Uhr |
| Sitzungsende | 18:55 Uhr |
| Tagesordnung: | |
Nochmalige Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Teilaufhebung eines Wirtschaftsweges Flur 11 Nr. 102/19 teilweise und Flur 11 Nr. 110/5 teilweise (frühere Parzelle Flur 11 Nr. 107)
„Der Ortsgemeinderat Brieden beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Aufhebung der Wirtschaftswege
Gemarkung Brieden Flur 11 Nr. 102/19 teilweise und Flur 11 Nr. 110/5 teilweise.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Widmung mehrerer Gemeindestraßen
Der Ortsgemeinderat Brieden beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführten Gemeindestraßen dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
1) Flur 11 Nr. 18 (Brunnenstraße)
2) Flur 11 Nr. 79 (Hauptstraße)
3) Flur 11 Nr. 46 (Kirchstraße)
Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügungen wird im Mitteilungsblatt bekanntgemacht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement
„Der Ortsgemeinderat Brieden beschließt, die Kriterien des klimaangepassten Waldmanagements im Gemeindewald umzusetzen. Die Beantragung der Zuwendung soll auf der Grundlage der erforderlichen Kriterien erfolgen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Gebührensatzung für die Benutzung des Gemeindehauses Brieden
„Der Ortsgemeinderat Brieden beschließt den Entwurf der Neufassung der Satzung der Ortsgemeinde Brieden über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Gemeinhauses in Brieden als Satzung. Der vollständige Wortlaut der Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes der Verbandsgemeinde Kaisersesch „Region im Blick“ bekannt gegeben.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.