In der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Brohl vom 23.09.2021 hat der Ortsgemeinderat Brohl die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Neubaugebietes im Bereich „In der Geich - Südliche Erweiterung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) beschlossen.
Die Ortsgemeinde Brohl beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Ausweisung neuer Wohnbauflächen.
Das Plangebiet ist aus dem abgedruckten Plan ersichtlich.