Der Stadtrat Kaisersesch hat beschlossen, die Stichstraße „Höfchen“ auszubauen. Diese Maßnahme hat die Erhebung von Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz und der für Kaisersesch geltenden Ausbaubeitragssatzung zur Folge.
Für den Ausbau von Gemeindestraßen erhebt die Stadt Kaisersesch wiederkehrende Beiträge. Die entstehenden beitragsfähigen Aufwendungen werden auf alle Grundstückseigentümer in der Abrechnungseinheit 1 in Kaisersesch, deren Grundstück durch eine Straße erschlossen ist, verteilt.
Der Gemeindeanteil am beitragsfähigen Aufwand beträgt nach der geltenden Ausbaubeitragssatzung für die Abrechnungseinheit 1 Stadtgebiet Kaisersesch 30 %. Der restliche Teil wird den Grundstückseigentümern berechnet.
Der Beitragsanspruch entsteht jährlich, jeweils mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr.
Sofern Sie Fragen zu der Beitragsveranlagung haben, geben wir Ihnen gerne Auskunft während der Dienststunden bei uns im Dienstgebäude Am Römerturm 2, Kaisersesch, Zimmer D-E06.
Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns evtl. Änderungen in bestehenden Grundstücks- und Eigentumsverhältnissen, z. B. Eigentumsübertragung, Teilung von Grundstücken usw. mitteilen würden. Dies ermöglicht es uns, die Beitragsveranlagungen nach den aktuellen Daten durchzuführen.
Hinweis:
Änderungen zu dieser Information bleiben vorbehalten.