| Gremien | Stadtrat Kaisersesch |
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| Stadt Kaisersesch |
| Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
| Sitzung: | 53. Sitzung des Stadtrates Kaisersesch |
| Sitzung am | 14.12.2023 |
| Sitzungsort | 56759 Kaisersesch |
| Sitzungsraum | Sitzungssaal der "Alten Schule" Kaisersesch |
| Sitzungsbeginn | 18:04 Uhr |
| Sitzungsende | 19:08 Uhr |
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Ober dem Düngenheimer Weg"
a) Änderungsbeschluss
b) Entwurfsbeschluss
a) „Der Stadtrat Kaisersesch beschließt, eine 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ober dem Düngenheimer Weg“ durchzuführen. Durch die Änderung sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die in § 8 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO genannten Anlagen für sportliche Zwecke im Teilbereich „GEe4“ des Bebauungsplangebiets geschaffen werden.“
b) „Der Stadtrat Kaisersesch stimmt dem vom Büro WeSt Stadtplaner GmbH, Polch, erstellten Entwurf der Bebauungsplanunterlagen zu. Die Verwaltung wird beauftragt die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird abgesehen. Es soll die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der allgemeinen Verkaufsbedingungen für gemeindliche Baugrundstücke im Neubaugebiet der Stadt Kaisersesch
„Der Stadtrat beschließt, die Ziffer 6 der allgemeinen Verkaufsbedingungen für die gemeindlichen Baugrundstücke wie folgt zu ändern:
Das Bauvorhaben ist innerhalb von 4 Jahren nach der Grundbuchumschreibung zu beginnen und innerhalb weiterer 2 Jahre fertigzustellen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
„Der Stadtrat stimmt grundsätzlich der Errichtung von Tiny Häusern zu, jedoch ist im Einzelfall ein Beschluss über die Zustimmung des Stadtrates notwendig. Die Bauverpflichtung gilt bei der Errichtung eines Tiny Hauses als nicht erfüllt und bleibt bestehen. Ein Weiterverkauf ohne Zustimmung der Stadt ist somit auch nicht möglich.“
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung.
„Der Stadtrat stimmt dem Verkauf von zwei Baugrundstücken an einen Bauwilligen nicht zu.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Bereitstellung überplanmäßiger Ausgaben für die Zuwendungen an Vereine
„Der Stadtrat der Stadt Kaisersesch beschließt, die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel zugunsten der Haushaltsstelle 2.8.1.541500 „Zuwendungen an Vereine“ in Höhe von 3.000,00 €. Die Deckung erfolgt über den allgemeinen Haushalt der Stadt.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Spende der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW), Landesverband RLP e.V., Kirchenstraße 13, 67823 Obermoschel, für die Anpflanzung von Bäumen
„Der Stadtrat Kaisersesch stimmt der Entgegennahme der Spende der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW), 67823 Obermoschel, in Höhe von 1.125,00 Euro - zweckgebunden für die Anpflanzung von Bäumen und vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell – zu.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Personalangelegenheit
Der Stadtrat Kaisersesch hat in einer Personalangelegenheit entschieden.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie im Stadtbüro Kaisersesch eingesehen werden.