| Gremien | Ortsgemeinderat Kaifenheim Ortsgemeinde Kaifenheim |
| Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
| Sitzung: | 4. Sitzung des Ortsgemeinderates Kaifenheim |
| Sitzung am | 10.12.2024 |
| Sitzungsort | 56761 Kaifenheim |
| Sitzungsraum | Gemeindehaus Kaifenheim |
| Sitzungsbeginn | 18:15 Uhr |
| Sitzungsende | 19:25 Uhr |
| Tagesordnung: | |
Beratung und Beschlussfassung über den Wechsel in der Forsteinrichtung
„Die Ortsgemeinde Kaifenheim zieht die Beauftragung an das Land zurück und beschließt die Beauftragung eines privaten Sachverständigen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über einen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flur 4 Nr. 95/5
„Der Ortsgemeinderat Kaifenheim stimmt dem vorliegenden Antrag nach § 23 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zur Überschreitung der Baugrenze durch den Dachüberstand der Hauseingangsüberdachung mit Regenrinne wie beantragt zu.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung des Brückenbauwerks an der Kaifenheimer Mühle
„Der Ortsgemeinderat Kaifenheim beschließt, nach Bereitstellung der Haushaltsmittel 2025 den Auftrag für die Instandsetzung der Schäden am Gewölbebogen der Brücke an der „Kaifenheimer Mühle“ an die Fa. Otter aus Gamlen auf Grundlage des Angebots vom 06.11.2024 mit einer Auftragssumme von 3.808,00 € zu vergeben.
Des Weiteren beschließt der Ortsgemeinderat, Mittel für ein neues Geländer auf der Stützmauer in den Haushalt 2025 einzuplanen und die Herstellung des Geländers nach Bewilligung der Mittel im freihändigen Vergabeverfahren durch die Verbandsgemeindeverwaltung auszuschreiben.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt nach fachtechnischer und rechnerischer Prüfung durch die Verbandsgemeindeverwaltung den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines Auftrages zur Instandsetzung eines Abdeckgitters sowie die Anbringung eines Handlaufes an der Gemeindehalle Ortsgemeinde Kaifenheim
Der Ortsgemeinderat Kaifenheim hat beschlossen, den Auftrag zur Instandsetzung des Abdeckgitters und zur Anbringung eines Handlaufes an der Außentreppe der Gemeindehalle an die Schlosserei Brachtendorf GmbH, 56753 Naunheim zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über eine Auftragsvergabe zur Beschaffung eines Fahrradständers für E-Bikes am Gemeindehaus Kaifenheim
Der Ortsgemeinderat Kaifenheim hat über die Anschaffung eines Fahrradständers für E-Bikes beraten.
Beratung und Beschlussfassung über die Fällung von Bäumen am Gemeindehaus sowie am Waschhäuschen
„Der Ortsgemeinderat Kaifenheim nimmt Kenntnis von der Notwendigkeit zur Beseitigung von Bäumen im Umfeld des Gemeindehauses sowie des „Waschhäuschens“ und beschließt, am Gemeindehaus insgesamt 4 Bäume (2 am Eingang Gemeindehaus, 2 gegenüber dem Eingang) sowie am „Waschhäuschen“ 1 Baum (Linde) zu entfernen. Die hierfür benötigten Mittel werden im Haushalt 2025 bereitgestellt. Zudem wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, den abschließenden Auftrag nach Genehmigung der Haushaltmittel sowie erfolgtem Vergabeverfahren im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie unter Beachtung bestehender naturschutzrechtlicher Vorgaben an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.“
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen.
Nochmalige Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung der Flutlichtanlage auf dem Sportplatz in eine moderne LED-Flutlichtanlage
„Der Ortsgemeinderat Kaifenheim beschließt dem Sportverein Kaifenheim einen Zuschuss i. H. von 1.000,00 € zu den ungedeckten Kosten der Erneuerung der Flutlichtanlage in eine moderne LED-Flutlichtanlage zu gewähren. Die notwendigen Haushaltsmittel werden mit der Haushaltsplanung 2025 bereitgestellt. Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung. Vor Auszahlung ist ein Verwendungsnachweis über die ungedeckten Kosten vorzulegen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Finanzangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Kaifenheim hat über die Niederschlagung einer Forderung einen Beschluss gefasst.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.