Offenlage/öffentliche Auslegung
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „In der Geich – Südliche Erweiterung“ der Ortsgemeinde Brohl einschl. den textlichen Festsetzungen, der Begründung, einer Lärmabschätzung sowie dem Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der Zeit vom
Donnerstag, 02.01.2025
bis einschließlich
Montag, 03.02.2025
im Internet auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de ({{gt}}Aktuelles/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Amtliche Bekanntmachungen) unter dem Artikel „Ortsgemeinde Brohl - Offenlage des Bebauungsplanes „In der Geich – Südliche Erweiterung“ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE01, zu folgenden Zeiten
| Montag: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
|
| 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
|
| 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Zudem können die Unterlagen in dem vorgenannten Zeitraum auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.
Die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung erfolgen im Rahmen des förmlichen Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen zu dem Entwurf des genannten Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
Begründung zum Bebauungsplan einschließlich Beschreibung der Auswirkungen des Bebauungsplans und Erläuterungen einzelner Festsetzungen sowie Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit Ausführungen unter Anderem zu:
| • | Erforderlichkeit der Planung |
| • | Aussagen zur Grundzüge der Planung sowie zur technischen Infrastruktur |
| • | Starkregenereignisse |
| • | grünordnerische Maßnahmen |
| • | Aussagen zum Schallschutz |
| • | Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit u.a. |
| • | Aussagen zum Anlass und zur Aufgabenstellung |
| • | Umweltuntersuchungsrahmen |
| • | Umweltvorgaben |
| • | Schutzgebiete |
| • | Fachplanungen / rechtliche Vorgaben |
| • | Umweltzustand / Umweltmerkmale |
| • | Natur und Landschaft |
| • | Mensch / Sonstige |
| • | Umweltauswirkungen |
| • | Umweltprognose bei Nichtdurchführung der Planung |
| • | Artenschutzrechtliche Vorprüfung |
| • | Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation |
| • | Kompensationsbedarf der integrierten Biotopbewertung |
| • | Schutzgutbezogener Kompensationsbedarf |
| • | Umweltmaßnahmen |
| • | Plangebietsinterne Maßnahmen |
| • | Plangebietsexterne Maßnahmen |
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB und der interkommunalen Abstimmung nach § 2 (2) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).
Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:
• Kreisverwaltung Cochem-Zell, 05.07.2024 (Hinweise zum Denkmalschutz / Archäologie sowie Hinweise zum Bodenschutz)
• Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Koblenz, 05.06.2024 (Hinweis auf archäologische Fundstellen in der Nähe des Planbereiches, daher Verdacht auf archäologische Befunde innerhalb des Plangebietes. Forderung der Durchführung einer geophysikalischen Prospektion)
• Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Koblenz, 02.07.2024 (Hinweise bezüglich der Oberflächenwasserbewirtschaftung / Schmutzwasserbeseitigung)
• Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, 26.06.2024 (Hinweise das Plangebiet im Bereich bereits erloschener Bergwerksfelder liegt sowie damit einhergehende Informationen zum Bodenschutz)
Plangebiet/Planumfang
Der Bebauungsplan „In der Geich – Südliche Erweiterung“ umfasst die Grundstücke
Gemarkung Brohl
Flur 4 Flurstücke 10, 11, 12/13 tlw. (Waldweg), 148/2 (Weg) tlw., 149 (Weg) tlw., 151 (Weg) tlw.
Flur 5 Flurstücke 202/1 tlw. (Elzgaß), 202/2 tlw. (Elzgaß)
Das Plangebiet ist aus dem nachstehend abgedruckten Plan ersichtlich.