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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 51/2024
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Brohl

Bebauungsplan „In der Geich – Südliche Erweiterung“

– Öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch -

Offenlage/öffentliche Auslegung

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Der Entwurf des Bebauungsplanes „In der Geich – Südliche Erweiterung“ der Ortsgemeinde Brohl einschl. den textlichen Festsetzungen, der Begründung, einer Lärmabschätzung sowie dem Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der Zeit vom

Donnerstag, 02.01.2025

bis einschließlich

Montag, 03.02.2025

im Internet auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de ({{gt}}Aktuelles/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Amtliche Bekanntmachungen) unter dem Artikel „Ortsgemeinde Brohl - Offenlage des Bebauungsplanes „In der Geich – Südliche Erweiterung“ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE01, zu folgenden Zeiten

Montag:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Mittwoch:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Zudem können die Unterlagen in dem vorgenannten Zeitraum auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.

Die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung erfolgen im Rahmen des förmlichen Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen zu dem Entwurf des genannten Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

Begründung zum Bebauungsplan einschließlich Beschreibung der Auswirkungen des Bebauungsplans und Erläuterungen einzelner Festsetzungen sowie Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit Ausführungen unter Anderem zu:

Erforderlichkeit der Planung

Aussagen zur Grundzüge der Planung sowie zur technischen Infrastruktur

Starkregenereignisse

grünordnerische Maßnahmen

Aussagen zum Schallschutz

Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit u.a.

Aussagen zum Anlass und zur Aufgabenstellung

Umweltuntersuchungsrahmen

Umweltvorgaben

Schutzgebiete

Fachplanungen / rechtliche Vorgaben

Umweltzustand / Umweltmerkmale

Natur und Landschaft

Mensch / Sonstige

Umweltauswirkungen

Umweltprognose bei Nichtdurchführung der Planung

Artenschutzrechtliche Vorprüfung

Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation

Kompensationsbedarf der integrierten Biotopbewertung

Schutzgutbezogener Kompensationsbedarf

Umweltmaßnahmen

Plangebietsinterne Maßnahmen

Plangebietsexterne Maßnahmen

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB und der interkommunalen Abstimmung nach § 2 (2) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).

Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:

Kreisverwaltung Cochem-Zell, 05.07.2024 (Hinweise zum Denkmalschutz / Archäologie sowie Hinweise zum Bodenschutz)

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Koblenz, 05.06.2024 (Hinweis auf archäologische Fundstellen in der Nähe des Planbereiches, daher Verdacht auf archäologische Befunde innerhalb des Plangebietes. Forderung der Durchführung einer geophysikalischen Prospektion)

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Koblenz, 02.07.2024 (Hinweise bezüglich der Oberflächenwasserbewirtschaftung / Schmutzwasserbeseitigung)

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, 26.06.2024 (Hinweise das Plangebiet im Bereich bereits erloschener Bergwerksfelder liegt sowie damit einhergehende Informationen zum Bodenschutz)

Plangebiet/Planumfang

Der Bebauungsplan „In der Geich – Südliche Erweiterung“ umfasst die Grundstücke

Gemarkung Brohl

Flur 4 Flurstücke 10, 11, 12/13 tlw. (Waldweg), 148/2 (Weg) tlw., 149 (Weg) tlw., 151 (Weg) tlw.

Flur 5 Flurstücke 202/1 tlw. (Elzgaß), 202/2 tlw. (Elzgaß)

Das Plangebiet ist aus dem nachstehend abgedruckten Plan ersichtlich.

Brohl, 13.12.2024
Ortsgemeinde Brohl
Uwe Theobald, Ortsbürgermeister