| Gremien | Ortsgemeinderat Kalenborn Ortsgemeinde Kalenborn |
| Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
| Sitzung: | 24. Sitzung des Ortsgemeinderates Kalenborn |
| Sitzung am | 31.01.2023 |
| Sitzungsort | 56759 Kalenborn |
| Sitzungsraum | Gemeindehaus Kalenborn |
| Sitzungsbeginn | 19:02 Uhr |
| Sitzungsende | 19:45 Uhr |
Tagesordnung:
Grundstücksangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Kalenborn hat in einer Grundstücksangelegenheit einen Beschluss gefasst.
Verpflichtung eines Ratsmitgliedes gem. § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO)
Der Beigeordnete Jürgen Thomas verpflichtet Herrn Kurt Schlich als neues Ratsmitglied des Ortsgemeinderates Kalenborn.
Nochmalige Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau der Wirtschaftswegeteilstücke Flur 6 Flurstück 85 und Flur 11 Flurstück 1 in der Gemarkung Kalenborn von der Straße „Büchelweg“ in Richtung Eppenberg
a) Der Ortsgemeinderat Kalenborn hat beschlossen, den Förderantrag bei der ADD zum Ausbau Ausbaus der Wirtschaftswegeteilstücke Flur 6 Flurstück 85 und Flur 11 Flurstück 1 von der Straße „Büchelweg“ in Richtung Eppenberg auf einer Länge von ca. 185 m und einer Breite von 3,00 m anzupassen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag anzupassen.
b) „Der Ortsgemeinderat Kalenborn hat beschlossen, die Wirtschaftswegeteilstücke Flur 6 Flurstück 85 und Flur 11 Flurstück 1 von der Straße „Büchelweg“ in Richtung Eppenberg auf einer Länge von ca. 185 m und einer Breite von 3,00 m gemäß dem beigefügten Lageplan nach Förderzusage und Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushalt auszubauen. Die Bauleistungen werden über die zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch öffentlich ausgeschrieben.“
c) Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den Bauauftrag zum Ausbau der Wirtschaftswegeteilstücke Flur 6 Flurstück 85 und Flur 11 Flurstück 1 von der Straße „Büchelweg“ in Richtung Eppenberg an den günstigsten Bieter zu erteilen, sowie alle erforderlichen Nebenleistungen (Bodenuntersuchungen, usw.) in Auftrag zu geben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Jahr 2021 nach 2022
„Der Ortsgemeinderat beschließt, die Ermächtigung in das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über
a) die Abnahme der Jahresrechnung 2021 der Ortsgemeinde Kalenborn
und
b) die Erteilung der Entlastung für den Ortsbürgermeister und den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch sowie den Beigeordneten
a) „Der Jahresabschluss 2021 der Ortsgemeinde wird festgestellt.
Das Jahresergebnis 2021 wird auf neue Rechnung vorgetragen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
b) „Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch sowie den jeweiligen Beigeordneten, soweit sie diese vertreten haben, wird für das Haushaltsjahr 2021 für die Ortsgemeinde Entlastung erteilt. Außerdem wird der Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt, soweit eine Genehmigung nach § 100 GemO erforderlich war, aber noch nicht erteilt wurde.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin/des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters gem. § 53 Abs. 2 GemO
Zu der Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin/des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters liegen keine Vorschläge vor, sodass keine Wahl durchgeführt werden konnte.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Beigeordneten eingesehen werden.