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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 6/2025
Aus den Gemeinden
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Reinigung der öffentlichen Straßen in der Ortsgemeinde Landkern Winterdienst der Anlieger und Heckenrückschnitt

Entsprechend der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Landkern vom 04.12.2012 sind die Eigentümer und Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder an sie angrenzen, zur Straßenreinigung verpflichtet.

Der Reinigungsumfang erstreckt sich vom Gehweg über die Straßenrinne bis zur hälftigen Fahrbahn und beinhaltet neben dem Kehren auch die Beseitigung von Gras, Unkraut und sonstigem Unrat.

An das Säubern der Entwässerungsrinnen/Bordsteinanlagen wird insbesondere erinnert, damit das Oberflächenwasser ordnungsgemäß abfließen kann.

Die Reinigungspflicht umfasst im Winter die Schneeräumung auf den Straßen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.

Ebenso wird an noch evtl. erforderliche Rückschnittarbeiten an Hecken, Sträuchern und Bäumen erinnert. Zur Wahrung der Verkehrssicherheit sind die in den öffentlichen Verkehrsraum ragenden Äste und Zweige zwingend einzukürzen.

Außerhalb der Vegetationszeit sind umfassende Geästrückschnitte bis Ende Februar möglich.

Die Ortsgemeinde bittet alle Eigentümer und Besitzer, auch die der unbebauten Grundstücke, ihrer Straßenreinigungspflicht entsprechend der vorgenannten Satzung nachzukommen.

Landkern, 05.02.2025
Ewald Mattes, Ortsbürgermeister