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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 7/2023
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung

gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634)

In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Kaisersesch am 14.10.2021 hat der Stadtrat beschlossen, eine 5. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet „Schaftrift/Karschheck“ vorzunehmen.

Die Änderung beinhaltet die Anpassung des Bebauungsplanes aufgrund tatsächlich eingetretener Änderungen im Rahmen von Ansiedlungen, beabsichtigte Erweiterungen von Betrieben, Verkauf von Flächen u. a..

Das Plangebiet wird aus dem abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.

Kaisersesch, den 10.02.2023
Stadt Kaisersesch
Gerhard Weber, Stadtbürgermeister