5. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet „Schaftrift/Karschheck“
In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Kaisersesch am 14.10.2021 hat der Stadtrat beschlossen, eine 5. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet „Schaftrift/Karschheck“ vorzunehmen.
In der Sitzung am 08.12.2022 hat der Stadtrat dem von der Karst Ingenieure GmbH, Nörtershausen, erstellten Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet „Schaftrift/Karschheck“ zugestimmt.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes wird dieser an tatsächlich eingetretene Änderungen im Rahmen von Ansiedlungen, beabsichtigte Erweiterungen von Betrieben, zwischenzeitlich erfolgten Verkauf von Flächen u. a. angepasst.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Planung und Abgrenzung des Plangebietes ist aus den nachfolgend abgedruckten Plänen ersichtlich.
Der Entwurf der 5 Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet „Schaftrift/Karschheck“, die textlichen Festsetzungen, die Begründung einschl. Umweltbericht können bis einschließlich Dienstag, 21.03.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer D-E01, zu folgenden Zeiten
| Montag: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr | |
| Dienstag: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr | |
| Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
eingesehen werden.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung nach § 3 Absatz 1 BauGB und die ausliegenden Unterlagen auch auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de (>Aktuelles / Amtliche Bekanntmachungen) unter dem Artikel „Stadt Kaisersesch – 5 Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet „Schaftrift/Karschheck“ einsehbar.
Wir geben hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.