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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 7/2023
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Kaisersesch

5. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet „Schaftrift/Karschheck“

In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Kaisersesch am 14.10.2021 hat der Stadtrat beschlossen, eine 5. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet „Schaftrift/Karschheck“ vorzunehmen.

In der Sitzung am 08.12.2022 hat der Stadtrat dem von der Karst Ingenieure GmbH, Nörtershausen, erstellten Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet „Schaftrift/Karschheck“ zugestimmt.

Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes wird dieser an tatsächlich eingetretene Änderungen im Rahmen von Ansiedlungen, beabsichtigte Erweiterungen von Betrieben, zwischenzeitlich erfolgten Verkauf von Flächen u. a. angepasst.

  • Folgende Änderungen sind in dem vorliegenden Entwurf eingearbeitet worden:
  • Umwandlung Straßenfläche (Parallelstraße der Wilhelm-Conrad-Röntgen Straße) in GE (Bereich der vorhandenen Fotovoltaikanlage)
  • Umwandlung Straßenfläche (Zufahrt zur vorgenannten Parallelstraße) in GE
  • Umwandlung der Grünfläche 115/33 in GE
  • Umwandlung der Grünfläche an der Wilhelm-Conrad-Röntgen-Straße in GE sowie Umwandlung des bebauten Grundstückes von bisher SO in GE
  • Umwandlung Grundstück Verwaltung von bisher GI in GE
  • Darstellung der Zuwegung zum Regenrückhaltebecken gem. der tatsächlichen Wegeführung
  • Umwandlung der zwischen den Baugrundstücken in der August-Horch-Straße und der Fotovoltaikanlage vorhandenen Freifläche von GE in öffentliche Grünfläche (als Ausgleichsfläche für Umwandlung von bisherigen Grünflächen in Bau- bzw. Verkehrsflächen)
  • Verbreiterung Carl-Friedrich-Benz-Straße
  • Wegfall Erschließungsstraße im Bereich „Am Benschebüsch“ (Verlängerung Carl-Friedrich-Benz-Straße)
  • Festsetzung einer Fläche für Versorgungsanlagen zur Ableitung von Niederschlagswasser zum Regenrückhaltebecken im rückwärtigen Bereich der Grundstücke Wilhelm-Conrad-Röntgen-Str. 8 –12

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Planung und Abgrenzung des Plangebietes ist aus den nachfolgend abgedruckten Plänen ersichtlich.

Der Entwurf der 5 Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet „Schaftrift/Karschheck“, die textlichen Festsetzungen, die Begründung einschl. Umweltbericht können bis einschließlich Dienstag, 21.03.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer D-E01, zu folgenden Zeiten

Montag:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Mittwoch:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

eingesehen werden.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung nach § 3 Absatz 1 BauGB und die ausliegenden Unterlagen auch auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de (>Aktuelles / Amtliche Bekanntmachungen) unter dem Artikel „Stadt Kaisersesch – 5 Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet „Schaftrift/Karschheck“ einsehbar.

Wir geben hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

Kaisersesch, 10.02.2023
Stadt Kaisersesch
Gerhard Weber, Stadtbürgermeister