Titel Logo
Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 8/2024
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung | Ablauf von Ruhefristen auf dem Friedhof

Ablauf von Ruhefristen auf dem Friedhof

Die Ruhefrist auf dem Friedhof beträgt 25 Jahre bei Erdbestattungen und 15 Jahre bei Urnenbestattungen. Bei verschiedenen Grabstätten ist die Ruhefrist abgelaufen.

Die Grabunterhaltungspflichtigen der betroffenen Gräber werden gebeten die Grabmale einschließlich der gesamten Grabanlage innerhalb der nächsten 3 Monate zu entfernen. Hierbei sind auch die Betonteile unter der Grabanlage zu beseitigen. Der Grabschmuck ist zu entfernen und die Grabstelle einzuebnen. Die oberste Schicht ist mit Mutterboden aufzufüllen und mit Gras einzusäen.

Friedhofsverwaltung Hambuch