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Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 8/2026
Aus den Gemeinden
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1. Änderung der Benutzungsordnung für das Gemeindehaus in Leienkaul

§ 1

Änderung

Die Benutzungsordnung für das Gemeindehaus der Ortsgemeinde Leienkaul vom 31.10.2004 wird wie folgt geändert:

1.

Im § 2 „Art und Umfang“ Abs. 1 ist der erste Satz zu streichen:

„Die Gestattung der Benutzung des Gemeindehauses ist bei dem Ortsbürgermeister zu beantragen.“

und zu ersetzen durch:

„Die Gestattung der Benutzung ist über das Online-Buchungssystem für öffentliche Einrichtungen beim Ortsbürgermeister oder bei einer von der Ortsgemeinde Leienkaul beauftragten Person zu beantragen.“

2.

Im § 3 „Pflichten der Benutzer“ Abs. 1 ist der letzte Satz zu streichen:

„Diese ist dem Ortsbürgermeister zu benennen.“

und zu ersetzen durch:

„Diese ist bei Buchung im Online-System für öffentliche Einrichtungen zu benennen.“

§ 2

Inkrafttreten

Die 1. Änderung der Benutzungsordnung für das Gemeindehaus der Ortsgemeinde Leienkaul tritt am 01.03.2026 in Kraft.

Leienkaul, 10.02.2026
Ortsgemeinde Leienkaul
gez.
Burkhard Klinkner, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Kaisersesch, 11.02.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister