Region im Blick VG Kaisersesch
Ausgabe 9/2024
Aus den Gemeinden
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Änderung der allgemeinen Verkaufsbedingungen für das Neubaugebiet ,‚Am Weidcher Kreuz"
Die Bauverpflichtung wurde von drei Jahren auf fünf Jahre verlängert.
Der entsprechende Passus lautet nunmehr wie folgt:
Die Baugrundstücke sind durch den Erwerber mit einem Wohnhaus zu bebauen. Das Bauvorhaben ist innerhalb von fünf Jahren nach der Grundbuchumschreibung zu beginnen und innerhalb weiterer drei Jahre fertigzustellen.
Hinweis:
Die Verlängerung der Bauverpflichtung gilt auch für bereits erworbene Grundstücke.
Gerhard Mieden, Ortsbürgermeister