Mitte Dezember 2022 wurden innerhalb des Versorgungsgebietes des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land Ablesebriefe verschickt, mit der Bitte uns den Wasserzählerstand bis zum 09.01.2023 mitzuteilen.
Die Grundstückseigentümer, die nachfolgende Voraussetzungen erfüllen, können einen Antrag auf Absetzung der Kanalbenutzungsgebühren bei der Verbandsgemeinde Trier-Land stellen:
| a.) | die einen landwirtschaftlichen Betrieb (Ackerbau oder Viehzucht) besitzen |
| b.) | die einen weinbaulichen Betrieb besitzen bei dem Pflanzenschutzspritzungen durchgeführt werden, |
| c.) | die Obst- oder Gemüseanbau betreiben, bei dem ebenfalls Pflanzenschutzspritzungen durchgeführt werden. |
Weiterhin besteht die Möglichkeit für Wassermengen, die nicht dem Kanal zugeführt werden, einen Absetzungsantrag zu stellen.
Dieser schriftliche Absetzungsantrag muss den Anfangs- und Endstand des Zwischenzählers enthalten und der Verbandsgemeinde Trier-Land bis zum 15.01.2023 vorliegen. Wir weisen darauf hin, dass für die Bearbeitung des Antrages eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,-- € erhoben wird. Dies betrifft die erstmalige Antragstellung, sowie die turnusmäßig zu erfolgende Überprüfung (alle 3-5 Jahre) der Messeinrichtung vor Ort, die durch Mitarbeiter des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land durchgeführt wird.