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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 1/2023
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Aus der Sitzung des Schulträgerausschusses im Verbandsgemeinderat Trier-Land am 17.11.2022

Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende teilte u.a. mit, dass

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es einen Elterninfoabend bzgl. des Schulbezirkes für die Ortsteile Ittel und Hofweiler gegeben habe und als Ergebnis nach Abfrage der betreffenden Eltern die Mehrheit für die Beibehaltung des bisherigen Schulbezirkes sei,

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mittlerweile die Betreuerschulungen durchgeführt worden seien und als nächster Schritt Reflexionsgespräche in den einzelnen Teams vor Ort mit der Dozentin geplant seien. Insgesamt habe die Fortbildung eine sehr gute Resonanz erhalten.

Digitalpakt Schule

Hierzu wurde mitgeteilt, dass nach wie vor noch kein Bescheid zum Dachantrag und den Aufstockungsanträgen zum Digitalpakt I vorliege, diese nach Rücksprache mit der ISB aber aktuell in der Bearbeitung sind.

In den Herbstferien wurden die Touch-Displays montiert (10 Stück, je eins pro Schule und für die beiden zweizügigen Schulen Aach-Newel und Trierweiler je zwei). Somit sind nun alle Klassenräume und auch größtenteils Mehrzweckräume/Betreuungsräume mit Präsentationsmedien ausgestattet. Das im Rahmen des Digitalpaktes verfügbare Budget ist weitestgehend ausgeschöpft. Im Nachgang sind nun noch einige kleinere Beschaffungen und punktuell Verbesserungen der WLAN/LAN-Netzwerkinfrastruktur vorgesehen bzw. Beschaffungen von digitalen Arbeitsgeräten (Lego-Wedo-Kästen o.ä.). Dazu werden aber erst die v. g. Bescheide abgewartet um genaue Kenntnis über die Höhe des Restbudgets zu haben.

Schulverband Trier-Irsch

Der Schulträgerausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig, der Übertragung der Trägerschaft der Grundschule Trier-Irsch an die Stadt Trier und der Auflösung des Schulverbandes Trier-Irsch zum 31.12.2022 unter der Maßgabe zuzustimmen, dass zeitgleich mit der Auflösung des Zweckverbandes die im Entwurf vorliegende Zweckvereinbarung in Kraft tritt.

Gemeinsame Mensen für Kita und Grundschule in Trierweiler und Ralingen

Hierzu erfolgte ein Sachstandsbericht mit Erläuterung der Machbarkeitsstudie zum Projekt Gemeinsame Mensen GS-Kita Trierweiler sowie der Sachstand zum Projekt GS-Kita Ralingen.

Die beiden Ortsgemeinden Ralingen und Trierweiler benötigen für das weitere Vorgehen nun eine verbindliche Aussage der Verbandsgemeinde als Schulträger.

Es wurde erläutert, dass seitens der Verwaltung folgender Beschlussvorschlag als Empfehlung für HFA/VG-Rat erfolgt

  1. Die Verbandsgemeinde Trier-Land übernimmt die Kosten abzgl. möglicher Förderungen Dritter der nur für die SchülerInnen erforderlichen zusätzlichen Investitionen (wie z.B. separater Eingang, separates Schüler-WC). Für das Projekt Trierweiler erfolgt zusätzlich die Beteiligung an den Kosten der Aufstockungsoption nach einem noch zu vereinbarenden Schlüssel.
  2. Die Beteiligung an den für die gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten entstehenden Kosten abzüglich möglicher Förderungen Dritter erfolgt ebenfalls nach einem noch zu vereinbarenden Schlüssel.
  3. Die Verbandsgemeinde wird an den gemeinsamen Projekten festhalten, auch wenn es für die ihre o.a. Kostenbeteiligungen keine Förderungen Dritter geben sollte.
  4. Bezüglich der erforderlichen Kostenverteilungsvereinbarungen für die v. g. Investitionskosten sowie bzgl. der ungedeckten laufenden Betriebskosten und Personalkosten der Hauswirtschaftskräfte wird der Vorsitzende zu Verhandlungen mit den Ortsgemeinden und zum Abschluss entsprechender Vereinbarungen ermächtigt

Eine Beschlussfassung hierzu erfolgte nicht.

Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Grundschulen

a) Grundsatzbeschluss

b) Vergabe

Zum 01.08.2020 ist eine Neufassung des Schulgesetzes in Kraft getreten, wonach künftig Schulträger auch für die in ihrem Gebiet gelegenen Grundschulen einen Schulentwicklungsplan (SEP) zu erstellen haben.

Seitens des Landes wird hierfür ein pauschaler Mehrbelastungsausgleich, verteilt auf 6 Jahre, bereitgestellt. Jede zur Schulentwicklungsplanung für Grundschulen verpflichtete kommunale Gebietskörperschaft erhält 1.688 € jährlich, was einem Gesamtbetrag von rd. 10.000 € entspricht.

Zu erstellen ist der Schulentwicklungsplan für Grundschulen erstmals bis 2026 und ist dann spätestens alle 6 Jahre fortzuschreiben. Künftig soll der Schulentwicklungsplan auch bei Landesförderungen für Baumaßnahmen im Schulbereich als Grundlage dienen.

Nach eingehender Beratung wurden einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

a)

Der Schulträgerausschuss empfiehlt, die von der Verbandsgemeinde zu erstellende Schulentwicklungsplanung an ein externes Planungsbüro zu vergeben und den Zuschlag an den wirtschaftlichsten und geeignetsten Anbieter zu erteilen.

b)

Es wird empfohlen, den Auftrag an das Büro Schulentwicklungsplanung-Beratung, Bonn, zu vergeben.

Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://pv-rat.de/ratsinfo/trierland abrufbar.