Titel Logo
Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 1/2024
Verbandsgemeinde Trier-Land
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Information an alle Grundstückseigentümer

Im Dezember 2023 wurden innerhalb des Versorgungsgebietes des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land Ablesebriefe verschickt, mit der Bitte uns den Wasserzählerstand bis zum 10.01.2024 mitzuteilen. Die Grundstückseigentümer, die nachfolgende Voraussetzungen erfüllen, können einen Antrag auf Absetzung der Kanalbenutzungsgebühren bei der Verbandsgemeinde Trier-Land stellen:

a.)

die einen landwirtschaftlichen Betrieb (Ackerbau oder Viehzucht) besitzen,

b.)

die einen weinbaulichen Betrieb besitzen bei dem Pflanzenschutzspritzungen durchgeführt werden,

c.)

die Obst- oder Gemüseanbau betreiben, bei dem ebenfalls Pflanzenschutzspritzungen durchgeführt werden,

d.)

die einen eigenen Zwischenzähler für nicht eingeleitete Wassermengen installiert haben.

Der in Punkt d.) genannte Zwischenzähler muss in 2023 bei der Verbrauchsabrechnung

angemeldet worden sein. Nähere Informationen hierzu oder für eine zukünftige Installation eines eigenen Zwischenzählers erhalten Sie unter: verbrauchsabrechnung@trier-land.de, Tel. 0651/9798-192.

Der vorgenannte Absetzungsantrag muss bis zum 15.01.2024 der Verbandsgemeinde Trier-Land vorliegen. Der Antrag ist in dieser Ausgabe abgedruckt, kann aber auch im Internet unter www.trier-land.de abgerufen werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land