Im Dezember 2023 wurden innerhalb des Versorgungsgebietes des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land Ablesebriefe verschickt, mit der Bitte uns den Wasserzählerstand bis zum 10.01.2024 mitzuteilen. Die Grundstückseigentümer, die nachfolgende Voraussetzungen erfüllen, können einen Antrag auf Absetzung der Kanalbenutzungsgebühren bei der Verbandsgemeinde Trier-Land stellen:
| a.) | die einen landwirtschaftlichen Betrieb (Ackerbau oder Viehzucht) besitzen, |
| b.) | die einen weinbaulichen Betrieb besitzen bei dem Pflanzenschutzspritzungen durchgeführt werden, |
| c.) | die Obst- oder Gemüseanbau betreiben, bei dem ebenfalls Pflanzenschutzspritzungen durchgeführt werden, |
| d.) | die einen eigenen Zwischenzähler für nicht eingeleitete Wassermengen installiert haben. |
Der in Punkt d.) genannte Zwischenzähler muss in 2023 bei der Verbrauchsabrechnung
angemeldet worden sein. Nähere Informationen hierzu oder für eine zukünftige Installation eines eigenen Zwischenzählers erhalten Sie unter: verbrauchsabrechnung@trier-land.de, Tel. 0651/9798-192.
Der vorgenannte Absetzungsantrag muss bis zum 15.01.2024 der Verbandsgemeinde Trier-Land vorliegen. Der Antrag ist in dieser Ausgabe abgedruckt, kann aber auch im Internet unter www.trier-land.de abgerufen werden.