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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 1/2025
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Niederschrift über die öffentliche konstituierende Sitzung des Zweckverbandes Forst Trier-Land am 30.09.2024

Wahl eines beauftragten Mitgliedes der Verbandsversammlung für die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Verbandsvorstehers

Für die Neuwahl des Verbandsvorstehers hat die Verbandsversammlung zunächst ein Mitglied mit der Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des im Anschluss zu wählenden Verbandsvorstehers zu wählen und zu beauftragen. Dies entfällt, wenn einer der stellvertretenden Verbandsvorsteher an der Verbandsversammlung teilnimmt.

Herr Medard Roth übernahm als stellvertretender Verbandsvorsteher dieses Amt.

Wahl des Verbandsvorstehers, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung

Gem. § 5 der Verbandsordnung hat der Zweckverbandes Forst Trier-Land die Organe Verbandsvorsteher und Verbandsversammlung. Der Verbandsvorsteher und die beiden Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung (§ 6) für die Dauer der Wahlzeit der kommunalen Vertretungen gewählt.

Der Zweckverband Forst Trier-Land wählte einstimmig Herrn Michael Holstein zum Verbandsvorsteher. Herr Michael Holstein nahm die Wahl an.

Herr Medard Roth als beauftragtes Mitglied ernannte Michael Holstein zum Verbandsvorsteher, händigte die Ernennungsurkunde aus und führte ihn in sein Amt ein

Wahl eines Stellvertreters, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung

Gem. § 5 der Verbandsordnung hat der Zweckverbandes Forst Trier-Land die Organe Verbandsvorsteher und Verbandsversammlung.

Der Verbandsvorsteher und die beiden Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung (§ 6) für die Dauer der Wahlzeit der kommunalen Vertretungen gewählt.

Der Zweckverband Forst Trier-Land wählte einstimmig Herrn Medard Roth zum stellvertretenden Verbandsvorsteher. Herr Medard Roth nahm die Wahl an.

Der Vorsitzende des Zweckverbandes Forst Trier-Land ernannte Medard Roth zum stellvertretenden Verbandsvorsteher, händigte Medard Roth die Ernennungsurkunde aus und führte ihn in sein Amt ein.

Wahl eines weiteren Stellvertreters, Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung

Gem. § 5 der Verbandsordnung hat der Zweckverbandes Forst Trier-Land die Organe Verbandsvorsteher und Verbandsversammlung.

Der Verbandsvorsteher und die beiden Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung (§ 6) für die Dauer der Wahlzeit der kommunalen Vertretungen gewählt.

Der Zweckverband Forst Trier-Land wählte einstimmig Herrn Alfred Wirtz zum weiteren stellvertretenden Verbandsvorsteher. Herr Alfred Wirtz nahm die Wahl an.

Der Vorsitzende des Zweckverbandes Forst Trier-Land ernannte Alfred Wirtz zum weiteren stellvertretenden Verbandsvorsteher, händigte Alfred Wirtz die Ernennungsurkunde aus, vereidigte ihn und führte ihn in sein Amt ein.

Informationen Landesforsten

Forstamtsleiter Herr Bartmann erläuterte kurz die Waldschutzsituation im Klimawandel. U.a. seien die Schäden an Buchen und Eichen sehr besorgniserregend.

Revierförster Thomas Grünhäuser konkretisierte das Thema Wiederbewaldung.

Jonas Wagner, Revierförster der Ortsgemeinden Aach und Igel, wies auf die Gefahren bei Starkregenereignissen hin. Die Investitionen zur Vorbeugung in die Instandhaltung der Waldwege sei unverzichtbar.

Die technische Produktionsleitung von Landesforsten Rheinland-Pfalz, Frau Alena Wehr, erläuterte im Anschluss die Verkehrssicherung und den Wegebau.

Nach der Darlegung von Frau Wehr stellte Herr Graeff, Geschäftsführer der Holzvermarktung Rheinland-Pfalz Süd GmbH, die Holzvermarktung vor, zu deren Hauptaufgaben die Vermarktung des Rundholzes der 263 zu betreuenden Kommunen zählt. Außerdem wird Rundholz aus Privatwäldern vermarktet. Herr Graeff erklärte außerdem die Marktsituation der einzelnen Hölzer wie Fichte, Kiefer, Eiche, Buche, Industrieholz oder des Brennholzes. Im Anschluss erläuterte Helmut Steuer die Förderung der Forstbetriebe und das „Klimaangepasste Waldmanagement“.

Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://ratsinfoservice.de/ris/trierland abrufbar.