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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 1/2025
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Aus der konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land am 26.09.2024

Verpflichtung der Mitglieder der Verbandsversammlung

Die neu gewählten Mitglieder der Verbandsversammlung wurden gemäß § 30, Abs. 2, der GemO Rheinland-Pfalz, vor ihrem Amtsantritt, durch den geschäftsführenden Verbandsvorsteher, namens der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land, auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben durch Handschlag verpflichtet.

Wahl des Verbandsvorstehers

Die beiden geschäftsführenden stellvertretenden Verbandsvorsteher der bisherigen Legislaturperiode hatten sich für die Sitzung entschuldigt. Demensprechend ist bei der Verhinderung der stellvertretenden Verbandsvorsteher, analog der Anwendung des § 36 GemO, das älteste, anwesende Mitglied der Verbandsversammlung für den Vorsitz zuständig. Herr Werner Olk übernahm sodann den Vorsitz für die Wahl des Verbandsvorstehers.

Herr Olk bat um Vorschläge aus dem Plenum:

Vorgeschlagen zum Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land wurde Bürgermeister Michael Holstein.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land wählte einstimmig, Herrn Michael Holstein zum Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land.

Herr Holstein nahm die Wahl an.

Herr Olk gratulierte Herrn Holstein, verlas die Ernennungsurkunde und nahm die Vereidigung von Herrn Holstein vor. Er führte Herrn Holstein in das Amt des Verbandsvorstehers ein und händigte ihm die Ernennungsurkunde aus.

Sodann übergab Herr Olk den Vorsitz wieder an Verbandsvorsteher Holstein.

Wahl des 1. stellv. Verbandsvorstehers

Entsprechend des § 9 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 sind der Verbandsvorsteher und die stellvertretenden Verbandsvorsteher von der Verbandsversammlung für die Dauer der Wahlzeit der kommunalen Vertretungen zu wählen.

Beim Zweckverband Wasserwerk Trier-Land sind ein erster und ein weiterer stellvertretender Verbandsvorsteher zu wählen. Es wurde um Vorschläge für die Wahl zum 1. stellv. Verbandsvorsteher gebeten. Aus dem Plenum wurden für die Wahl vorgeschlagen:

Heinz-Werner Lay / Willi Arnoldy / Bürgermeister Marcus Konrad.

Nach Durchführung der Wahlhandlung wählte die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land mehrheitlich Herrn Bürgermeister Marcus Konrad zum ersten stellv. Verbandsvorstehers des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land. Herr Konrad nahm die Wahl an.

Der Vorsitzende gratulierte Herrn Konrad verlas die Ernennungsurkunde und nahm die Vereidigung vor. Er führte Herrn Konrad in das Amt des 1. stellv. Verbandsvorstehers ein und händigte ihm die Ernennungsurkunde aus.

Wahl des 2. stellv. Verbandsvorstehers

Es wurde um Vorschläge für die Wahl des 2. stellvertretenden Verbandsvorstehers gebeten.

Vorgeschlagen für die Wahl zum 2. stellvertretenden Verbandsvorsteher wurde Herr Dieter Müller.

Nach Durchführung der Wahlhandlung wählte die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land mehrheitlich Herrn Dieter Müller zum zweiten stellv. Verbandsvorstehers des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land. Herr Müller nahm die Wahl an.

Der Vorsitzende gratulierte Herrn Müller, verlas die Ernennungsurkunde und nahm die Vereidigung vor. Er führte Herrn Müller in das Amt des 2. stellvertretenden Verbandsvorstehers ein und händigte ihm die Ernennungsurkunde aus.

Wahl der Mitglieder u. Stellvertreter für den Werkausschuss des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land

Nach § 4, Abs. 1 der Betriebssatzung des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land v. 31.01.2002, wählt die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land einen Werkausschuss auf der Grundlage des § 86, Abs. 4 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit § 45, Abs. 1 GemO auf Grund von Vorschlägen der im jeweiligen Verbandsgemeinderat eines Mitgliedes vertretenen, politischen Gruppen.

Gemäß § 40, Abs. 5 GemO erfolgt die Wahl grundsätzlich in öffentlicher Sitzung.

Nach § 6, Abs. 2 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land vom 04.08.2017 verteilen sich die insgesamt 6 Mitglieder wie folgt:

4 Mitglieder VG Trier-Land / 1 Mitglied VG Südeifel / 1 Mitglied VG Speicher

Nach der Kommunalwahl vom 09.06.2024 und dem hieraus resultierenden Stärkeverhältnis der politischen Gruppen im VG-Rat Trier-Land, würde sich für den Werkausschuss des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land, bezogen auf die VG Trier-Land, folgendes Verhältnis ergeben:

Freie Wähler Trier-Land e.V.

1 Mitglied und 1 Stellvertreter

CDU

1 Mitglied und 1 Stellvertreter

SPD

1 Mitglied und 1 Stellvertreter

Bündnis 90/die Grünen und

Freie Wähler

(Losentscheid: 1 Mitglied

und 1 Stellvertreter)

Das Los fiel dabei auf die Fraktion Freie Wähler.

Vorgeschlagen wurden durch die anwesenden Mitglieder der VG Trier-Land:

Matthias Daleiden, Trierweiler, Vertreter Michael Grundhöfer, Igel;

Willi Arnoldy, Newel, Vertreter Christoph Biegel, Welschbillig

Rainer Gierten, Trierweiler, Vertreter Dominik Schuh, Zemmer

Andreas Schröder, Ralingen, Vertreter Frank Adam, Ralingen

Aus der Verbandsgemeinde Südeifel wurde folgender Vertreter für den Werkausschuss des ZV WW Trier-Land vorgeschlagen:

Julian Mohr, Eisenach, Vertreter Ewald Weber, Eisenach

Aus der Verbandsgemeinde Speicher wurde folgender Vertreter für den Werkausschuss des ZV WW Trier-Land vorgeschlagen:

Bürgermeister Marcus Konrad, Speicher, Vertreter Marko Schönhofen, Orenhofen

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land wählte mehrheitlich die vorgeschlagenen Mitglieder und Stellvertreter in den Werkausschuss des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land. Verbandsvorsteher Holstein gratulierte den neuen Mitgliedern und führte sie in das Amt ein.

Wahl von drei Mitgliedern und Stellvertretern in den Verwaltungsrat der LWE AöR

Gemäß § 6, Abs. 2, Nr. c der Gründungssatzung Landwerke Eifel AöR v. 07.07.2017 wird der Zweckverband Wasserwerk Trier-Land in der LWE AöR durch seinen Verbandsvorsteher sowie drei weitere Mitglieder vertreten.

Die Wahl der Mitglieder sowie deren Vertreter erfolgt durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land.

Nach der Kommunalwahl vom 09.06.2024 und dem hieraus resultierenden Stärkeverhältnis der politischen Gruppen im VG-Rat Trier-Land, ergibt sich für die Fraktionen im VG-Rat folgendes Verhältnis bezüglich des Vorschlagsrechtes:

Freie Wähler Trier-Land

1 Mitglied und 1 Stellvertreter

CDU

1 Mitglied und 1 Stellvertreter

SPD

1 Mitglied und 1 Stellvertreter

Aus dem Plenum wurde folgende Personen für die Wahl als Mitglieder und Vertreter im Verwaltungsrat der LWE AöR vorgeschlagen:

Guido Keilen, Zemmer, Vertreter Franz-Rudolf Kettern, Kordel

Willi Arnoldy, Newel, Vertreter Christoph Biegel, Welschbillig

Dominik Schuh, Zemmer, Vertreter Rainer Gierten, Trierweiler

Gemäß § 40, Abs. 5 der GemO erfolgt die Wahl grundsätzlich in öffentlicher Sitzung.

Nach Durchführung der Wahlhandlung wurden die vorgeschlagenen Mitglieder und Vertreter mehrheitlich als Vertreter der Verbandsgemeinde Trier-Land in den Verwaltungsrat der LWE AöR gewählt.

Kurzvorstellung des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land

Werkleiter Jürgen Karst stellte den neu gewählten Mitgliedern der Verbandsversammlung und des Werkausschusses mit einer Power-Point Präsentation den Zweckverband Wasserwerk Trier-Land im Groben vor.

Fragen der Mitglieder, hier insbesondere die Rückfrage bezüglich der Versorgungssicherheit im Versorgungsgebiet wurden von Werkleiter Karst eingehend erläutert.

Zur Orientierung und Veranschaulichung der Anlagen und Projekte des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land wurde den Mitgliedern der Verbandsversammlung und des Werkausschusses zugesagt, eine Bereisung der wichtigsten Anlagen des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land noch in diesem Jahr anzubieten.

Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://ratsinfoservice.de/ris/trierland abrufbar.