Gemäß § 14 Abs. 2 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) i. V. m. § 27 Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit folgendes bekannt gemacht:
Am Dienstag, 09. April 2024, 19:00 Uhr, findet im Feuerwehrgerätehaus Beßlich die Wahl des 1. stellv. Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Beßlich statt. Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Beßlich und der Jugendfeuerwehr Beßlich, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.