Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Die Ortsgemeinde Trierweiler hat die Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne „Ober der Schultheiswies“ sowie „Auf der Haid“ für den Ortsteil Sirzenich eingeleitet.
Ziel der Planung ist es, durch die Ausweisung von Sonder- Misch-, und Wohngebietsflächen eine zukunftsfähige Entwicklung der Ortsgemeinde Trierweiler zu ermöglichen. Umfangreiche Wohngebietsflächen sollen den Bedarf an Wohnbauland in der Gemeinde decken, während im Sonder- und Mischgebiet die Nahversorgung für die Ortsgemeinde sowie die Verbandsgemeinde Trier-Land verbessert werden soll. Im Bereich der Sonderbaufläche ist dabei die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes vorgesehen.
Im geltenden Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Trier-Land von 1999 sind die Bereiche des Plangebietes „Ober der Schultheiswies“ als „sonstige landesplanerisch potenziell sehr hochwertige Flächen“ und die Fläche des Plangebietes „Auf der Haid“ als „öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz“ dargestellt.
Der Bebauungsplan kann damit nicht gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, weshalb eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist.
Da mit der geplanten Neuausweisung des Baugebietes der im Entwurf zum Regionalen Raumordnungsplan für die Region Trier ermittelte Bedarf an Wohngebietsflächen für die Verbandsgemeinde Trier-Land überschritten wird, ist die Änderung in Form eines Flächentauschs vorgesehen. Dazu werden Flächen, die im aktuellen FNP als potenzielle Wohn- oder Mischbauflächen gekennzeichnet sind, im Zuge der Änderung wieder als Außenbereichsflächen für die landwirtschaftliche Nutzung oder als Grünflächen ausgewiesen. Die neu entstehenden Sonder-, Misch- und Wohngebiete sollen somit durch Reduzierung anderer Potenzialflächen in gleicher Größe wieder ausgeglichen werden.
Die vorgesehenen Änderungen im Flächennutzungsplan beziehen sich auf folgende Grundstücke:
Neuausweisung:
Gemarkung Sirzenich,
Flur 2, Flurstück 58 tlw.,
Flur 3, Flurstücke 3 bis 9, 10 tlw., 11 tlw., 12/1 tlw., 12/2 tlw., 12/3 tlw., 13 tlw., 17/3 tlw., 18/2 tlw., 19 tlw., 20 tlw., 21 bis 26
Tauschflächen:
Gemarkung Sirzenich,
Flur 5, Flurstücke 109, 110,
Flur 2, Flurstücke 74/23, 74/25, 74/26 tlw., 75 bis 83 (alle tlw.)
Gemarkung Fusenich,
Flur 1, Flurstücke 123/1 tlw., 123/2 tlw., 124 tlw.
Gemarkung Trierweiler,
Flur 4, Flurstücke 6 tlw., 7 sowie
Flur 6, Flurstücke 28/1, 31/1, 45/1 tlw., 45/28 tlw., 46 tlw., 66 tlw., 79, 80/2, 85, 86, 87, 88/1, 88/2, 91 tlw., 92, 93, 97/1, 97/2, 98 tlw.
Gemarkung Udelfangen,
Flur 4, Flurstück 14 tlw., sowie
Flur 5, Flurstücke 162 tlw., 5 tlw., 6 tlw., 7, 8, 9, 10, 14, 15
Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Grundstücke ist der Veröffentlichung keine Kartenunterlage beigefügt. Die jeweils vorgesehenen Änderungen ergeben sich aus den Planunterlagen.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land hat in seiner Sitzung am 06.03.2024 der Einleitung eines FNP-Änderungsverfahrens zugestimmt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen erfolgt in der Zeit vom 17.03.2025 bis einschließlich 17.04.2025. In diesem Zeitraum wird auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Vorentwurf der FNP-Änderungsunterlagen besteht aus der Begründung (Teil A – städtebaulicher Teil und Teil B- Umweltbericht) sowie aus Kartendarstellungen für jeden Ortsteil mit den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes und den geplanten zukünftigen Darstellungen.
Die Planunterlagen zur Beteiligung können auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Trier-Land unter www.trier-land.de im Bereich Bauen & Wirtschaft – Bauen und Wohnen – Planverfahren eingesehen werden.
Zusätzlich können die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, Gartenfeldstr. 12, 54295 Trier während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs auch von 14.00 bis 15.00 Uhr) eingesehen werden. Nach telefonischer Vereinbarung unter Tel-Nr. 0651 9798 365 ist eine Einsichtnahme grundsätzlich auch außerhalb dieser Zeiten möglich.