| Baumaßnahme: | Ingenieurleistung für die Freianlagenplanung Wiederherstellung „Premiumwanderweg Wasserfälle Butzerbach“ OG Newel u. Kordel |
| Auftraggeber: | Ortsgemeinden Newel und Kordel, vertreten durch die jeweiligen Ortsbürgermeister |
| Kurzbeschreibung: | Gegenstand der Ausschreibung ist die Ingenieurleistung für die Freianlagenplanung Wiederherstellung des „Premiumwanderwegs Wasserfälle Butzerbach“ für die Ortsgemeinde Newel und Ortsgemeinde Kordel. Der Bereich umfasst insgesamt acht Teilbauwerke welche ausweislich unterschiedlicher Zustandsnoten nach Prüfbericht 2022 DIN 1076 saniert werden müssen. Davon erfasst sind sechs Plattenbalkenbrücken/ Trägerrostbrücken, eine Hängebrücke und eine Holztreppe. |
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| Bewerbungsbedingungen: |
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| Die Ausschreibung wird im Wege eines wettbewerbsoffenen Verfahrens gem. Ziffer 5.4. |
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| Verwaltungsvorschrift öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz durchgeführt. |
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| Im Rahmen des Vergabeverfahrens überprüft der öffentliche Auftraggeber die Eignung der Bieter im Hinblick auf deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Zuverlässigkeit wird durch das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen geprüft, §§ 123 ff. GWB. |
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| Tritt eine Bietergemeinschaft auf, muss jedes Mitglied dieser Bietergemeinschaft die Zuverlässigkeitsvoraussetzungen erfüllen. |
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| Die Wertung von Angeboten erfolgt anhand der Zuschlagskriterien die sich aus der Anlage C ergeben. |
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| Gegenstand der Beauftragung: |
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| Gegenstand der Beauftragung ist die Ingenieurleistung Freianlagenplanung gem. Teil 3, Abschnitt 2 Freianlagen HOAI. |
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| Die Auftragsvergabe erfolgt in 2 Stufen: |
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| Stufe I LPH 1-4 |
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| besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung, Angebote Dritter einholen, Planungsbegleitende Vermessung, Wirtschaftlichkeitsprüfung |
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| Stufe II LPH 5-9, |
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| besondere Leistungen: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. |
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| Zunächst wird eine Beauftragung der ersten Stufe erfolgen. |
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| Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Kosten betragen insgesamt ca. 80.000 € netto. |
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| Die Honorartafel zu §§ 38 ff. HOAI soll zur Anwendung kommen. |
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| Wir sehen das Vorhaben in der Honorarzone III. |
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| Das gesetzliche Preisrecht der HOAI ist nicht zwingend anzuwenden, dennoch möchten wir eine Vergütungsvereinbarung in Anlehnung an die HOAI vereinbaren. |
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| Dabei finden jedoch die festgesetzten Mindest- und Höchstsätze der HOAI keine Anwendung. |
| Ausführungsbeginn: | Die Planungs- und Bauzeit wird einvernehmlich festgelegt, sobald die erforderlichen Klärungen stattgefunden haben. |
| Angebotsunterlagen: | Die Ausschreibungsunterlagen stehen ausschließlich unter |
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| Angebotseröffnung: | Montag, 15.04.2023, 09:30 Uhr, |
| Bindefrist: | 15.05.2024 |
| Nachprüfungsstelle | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau |
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| – Vergabeprüfstelle-, Stiftstraße 9, 55116 Mainz |