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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 14/2025
Verbandsgemeinde Trier-Land
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 Aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Klima und Naturschutz im Verbandsgemeinderat Trier-Land am 12.02.2025

Verpflichtung von Ausschussmitgliedern (Nichtratsmitglieder)

Die Ausschussmitglieder (Nichtratsmitglieder) Mirco Lewandowski und Thomas Ehlenz wurden gemäß § 46 Abs. 5 i.V.m. § 30 Abs. 2 GemO durch Bürgermeister Michael Holstein namens der Verbandsgemeinde Trier-Land durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben verpflichtet.

Bereisung und Besichtigung verschiedener Gebäude der Verbandsgemeinde Trier-Land

Im Rahmen der Bereisung wurden sich folgende Objekte angesehen:

TOP 2.1

TOP 2.2

TOP 2.3

TOP 2.4

TOP 2.5

Der Vorsitzende erläuterte die beabsichtigten baulichen Maßnahmen und deren Verfahrensstände. In der Folge fand ein Meinungsaustausch dazu statt. Der Vorsitzende beantwortete die Fragen aus dem Gremium. Alle Fraktionen befürworteten die Weiterverfolgung der jeweiligen Projektbearbeitung im vorgestellten Rahmen. Es erfolgte keine Beschlussfassung.

Tourist-Information Wasserbilligerbrück

Im Rahmen der Besichtigung des Gebäudebestands konnten sich die Ausschussmitglieder einen Eindruck vom Zustand des Gebäudes sowie dessen aktueller Nutzung verschaffen.

Der Beschlussvorschlag zur planerischen Untersuchung von zwei Handlungsalternativen trägt dem Umstand Rechnung, dass nach heutigem Kenntnisstand die Wirtschaftlichkeit einer Generalsanierung im Vergleich zu einem Ersatzneubau fraglich ist.

Der Ausschuss für Bauen, Klima, Umwelt und Naturschutz empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, im Rahmen einer extern zu beschaffenden Machbarkeitsstudie. Im Grundsatz sind zwei Varianten zu betrachten:

Variante 1:

Generalsanierung (einschließlich energetischer Sanierung) des Gebäudebestands unter Beibehaltung der aktuellen Nutzfläche.

Variante 2:

Vollständiger Abriss des Gebäudebestands zumindest bis Oberkante Kellergeschoss und Errichtung eines eingeschossigen Ersatz-Neubaus mit bedarfsgerechter Neugestaltung der Nutzfläche sowie der sich hierdurch möglicherweise ergebenden größeren Freiflächen.

Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Klima, Umwelt und Naturschutz dem Verbandsgemeinderat, den Vorsitzenden zu ermächtigen, alle für die Umsetzung des Grundsatzbeschlusses unter Nr. 1 notwendigen Planungsleistungen vergaberechtskonform zu beschaffen sowie entsprechende Aufträge an geeignete Planungsbüros zu erteilen. Diese Ermächtigung umfasst auch die konkrete Bestimmung des Leistungsumfangs der Machbarkeitsstudie.

Die Inanspruchnahme der Ermächtigung wird unter den Vorbehalt einer Bereitstellung von HH-Mitteln im Nachtragshaushalt 2025 in Höhe von 50.000 € sowie eines Einvernehmens mit der Gemeinde Mertert-Wasserbillig zur Umsetzung der beschriebenen Planungsaktivität und der Sicherstellung einer hälftigen Erstattung aller Planungsaufwendungen seitens der Gemeinde Mertert-Wasserbillig gestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt

Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://ratsinfoservice.de/ris/trierland abrufbar.