Ausgabe 15/2023
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Bekanntmachung - Wehrführerwahl
Gemäß § 14 Abs. 2 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) i. V. m. § 27 Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit folgendes bekannt gemacht:
Am Dienstag, 16. Mai 2023, 19:00 Uhr, findet im Feuerwehrgerätehaus Trierweiler die Wahl des 1. Stellv. Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Trierweiler statt. Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Trierweiler und der Jugendfeuerwehr Trierweiler, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Michael Holstein, Bürgermeister