Der Vorsitzende teilte u.a. mit, dass
Sachstand Onlinezugangsgesetz Umsetzung
Zu diesem Tagesordnungspunkt erläuterte der Vorsitzende Michael Holstein kurz die Vorgaben bezüglich des Online Zugang Gesetzes und übergab das Wort an den zuständigen Sachbearbeiter der Verbandsgemeinde Trier-Land Herrn Dominik Fries. Dieser erläuterte anhand einer Präsentation ausführlich die gesetzlichen Grundlagen und die Umsetzung des OZG (Onlinezugangsgesetzes) und der Digitalisierung. Herr Fries beantwortete Fragen hierzu aus der Mitte des Rates.
Sachstand Schulturnhallen und Versammlungsstättengesetzproblematik
Der Vorsitzende Michael Holstein erläuterte kurz die Schulturnhallen und Versammlungsstättenproblematik. Hier hat die Kreisverwaltung Trier-Saarburg, darauf verwiesen, dass Turnhallen für größere Veranstaltungen geschlossen sind. Es sind die Bedarfe in den betroffenen Ortsgemeinden geprüft worden und durch die Gemeinderäte wurden Beschlüsse gefasst um Kosten für die notwendigen baulichen Maßnahmen zur Herrichtung als Versammlungsstätte festzustellen. Weiterhin wird noch eine Begehung durch die Unfallkasse durchgeführt.
Rolf Schuh vom Architekturbüro Schuh + Weyer gab einen ausführlichen Einblick in die Problematik exemplarisch an der Turnhalle Butzweiler. Herr Schuh erläuterte mögliche Maßnahmen, welche zur Genehmigung als Versammlungsstätte notwendig wären.
Aus der Mitte des Rates kam die Bitte, dass bevor die Beschlüsse in die Gremien kommen, über diese erst im Ältestenrat zu informieren.
Umbau/Neubau Feuerwehrgerätehaus in Welschbillig-Möhn
Die Ortsgemeinde Welschbillig plant mit der Verbandsgemeinde Trier-Land am jetzigen Standort in Möhn ein gemeinsames Projekt zur Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses und eines Bürgerhauses. Das derzeitige Bürgerhaus wird durch die Ortsgemeinde abgerissen. An dessen Standort soll das neue Feuerwehrhaus mit einem Stellplatz errichtet werden. Das derzeitige Feuerwehrhaus soll als Bürgerhaus umgebaut werden.
Die Planungsleistungen für die Gewerke, Technische Ausrüstung und Tragwerk für den Neubau/Umbau wurden bereits durch die Ortsgemeinde Welschbillig vergeben. Um Landeszuwendungen für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz zu sichern, empfiehlt die Verwaltung frühzeitig einen entsprechenden Zuwendungsantrag bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier zu stellen.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Trier-Land empfahl dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig, dass die Verwaltung einen Zuwendungsantrag bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier für das Feuerwehrhaus Welschbillig-Möhn stellen soll.
Feuerwehrgerätehaus Beßlich
In der Gemeinderatssitzung am 20.07.2023 hatte der Ortsgemeinderat Newel beschlossen, das gemeinsam geplante Projekt Feuerwehrgerätehaus und Dorfgemeinschaftshaus Beßlich aufgrund der hohen Kosten nicht weiter zu verfolgen. Die Ortsgemeinde stellte daraufhin der Verbandsgemeinde Trier-Land die Flächen zur Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses im Umfeld des bisherigen Gerätehauses zur Verfügung.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land hatte in seiner Sitzung am 11.10.2023 u.a. beschlossen, den Vorsitzenden zu ermächtigen, alle vergaberechtskonformen notwendigen Planungsleistungen für den neuen Standort des Gerätehauses im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu beschaffen und entsprechende Aufträge zu erteilen. Mit der Neuplanung am nunmehr angedachten Standort muss eine neue Raumbedarfsermittlung durchgeführt werden. Gefördert werden von der Aufsichts- und Dienstleistungszentrum (ADD) Trier, respektive vom Land Rheinland-Pfalz, maximal 110 Quadratmeter Fläche.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Trier-Land empfahl dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig, den durch die Verwaltung ermittelten Raumbedarf für das neu geplante Feuerwehrhaus Beßlich im Bereich des alten Feuerwehrhauses zuzustimmen.
Weiterhin empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Verbandsgemeinderat, dass die Verwaltung einen Zuwendungsantrag bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier für das Feuerwehrhaus Beßlich stellen soll.
Beschaffung eines Gebrauchtfahrzeuges für die Wasserwehr Langsur
In der Feuerwehrbedarfsplanung der Verbandsgemeinde Trier-Land 2023-2028 wurde darauf hingewiesen, dass in Langsur die Aufstellung einer Wasserwehr mit Transport- und Lagermöglichkeiten für Hochwassereinsatzmittel zu prüfen ist. Aufgrund der Erfahrungen der Hochwasserkatastrophe 2021 ist die Beschaffung eines entsprechenden Transportfahrzeuges notwendig.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Trier-Land empfahl dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig die Beschaffung eines Gebrauchtfahrzeuges für die Wasserwehr in Langsur. Der angedachte Kaufpreis von 8.000,00 EURO für das Fahrzeug der Stadt Wendlingen ist über das Feuerwehrbudget gesichert, sofern der Haushalt 2024/2025 durch die Kommunalaufsicht genehmigt wurde.
Annahme einer Spende für die Freiwillige Feuerwehr Welschbillig
Der Haupt- und Finanzausschuss im Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss, einstimmig vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht, die Annahme der Spende für die Freiwillige Feuerwehr Welschbillig in Höhe von 200,00 € von der Visio Planhaus GmbH & Co.KG.
Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://ratsinfoservice.de/ris/trierland abrufbar.