| Baumaßnahme: | Planungsleistungen Plastzgestaltung Maarstraße und Quellenweg, OG Zemmer |
| Auftraggeber: | Ortsgemeinde Zemmer, vertreten durch den Ortsbürgermeister E. Schmitt |
| Kurzbeschreibung: | Gegenstand der Ausschreibung ist die Ingenieurleistung für die Objektplanung der Freianlage Platzgestaltung „Maarstraße“ und „Quellenweg“ in der Ortsgemeinde Zemmer. |
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| Das zu entwickelnde Areal befindet sich zentral in der Ortslage unweit der Kirche und einem zentralen Parkplatz nahe dem Heimatmuseum. |
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| Entlang der westlichen Grenze soll in einer noch näher zu definierender Form mit unterschiedlich großen Bäumen eine schattige Grünzone als Ruhepunkt geschaffen werden. |
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| Im Platzzentrum soll ein markanter Baum zukünftig der Verweilpunkt des kleinen Quartiers werden. |
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| Entlang der östlichen Grenze werden ortstypische, heimische Hecken stehen, die den Platz in der Längsrichtung formen und fassen. Entlang des Giebels zur Parzelle 135 ist eine Fassadenbegrünung geplant, die den Platzcharakter in der Vertikalen unterstützen soll. |
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| Gegenstand der Beauftragung: |
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| Gegenstand der Beauftragung sind die Ingenieurleistung für die Objektplanung gemäß Teil 3, Abschnitt 2 Freianlagen HOAI. |
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| Die Auftragsvergabe erfolgt in 2 Stufen: |
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| Stufe I LPH 1-4, besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung, |
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| Angebote Dritter einholen, Planungsbegleitende Vermessung |
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| Anlage A |
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| Stufe II LPH 5-9, besondere Leistungen: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist |
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| Der Ausführungsbeginn ist nach Absprache mit dem Auftraggeber ab Mitte 2024 vorgesehen. |
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| Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Kosten für den Ausbau betragen insgesamt ca. 173.371,10 netto. |
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| Die Honorartafel zu §§ 45 ff. HOAI soll zur Anwendung kommen. |
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| Wir sehen das Vorhaben in der Honorarzone II. |
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| Das gesetzliche Preisrecht der HOAI ist nicht zwingend anzuwenden, dennoch möchten wir eine Vergütungsvereinbarung in Anlehnung an die HOAI vereinbaren. |
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| Dabei finden jedoch die festgesetzten Mindest- und Höchstsätze der HOAI keine Anwendung. |
| Ausführungsbeginn: | Die Planungs- und Bauzeit wird einvernehmlich festgelegt, sobald die erforderlichen Klärungen stattgefunden haben. |
| Angebotsunterlagen: | Die Ausschreibungsunterlagen stehen ausschließlich unter |
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| Angebotseröffnung: | Freitag, 19.04.2024, 09:30 Uhr, |
| Bindefrist: | 19.05.2024 |
| Nachprüfungsstelle | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau |
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| - Vergabeprüfstelle-, Stiftstraße 9, 55116 Mainz |