Verpflichtung von Ausschussmitgliedern (Nichtratsmitglieder) (nur AUBKN)
Bürgermeister Michael Holstein verpflichtete namens der Verbandsgemeinde Trier-Land die Ausschussmitglieder (Nichtratsmitglieder) durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben.
Erweiterung Grundschule Zemmer-Rodt (2024/25) (nur AUBKN)
Seit der Erweiterung der Grundschule Rodt stehen insgesamt 8 Klassenräume für einen zweizügigen Betrieb der GS zur Verfügung.
Aufgrund der vorliegenden Geburtenstatistik und den Absichten der Gemeinde Zemmer zur Erschließung weiterer Baugebiete ist auch künftig von einem zweizügigen Bedarf auszugehen. Daher fasste der VG-Rat den Grundsatzbeschluss zur weiteren Ergänzung von Räumen und Einrichtungen, um den Bedarf nach Schulbaurichtlinien für den Betrieb einer zweizügigen Grundschule zu erfüllen. Erforderlich sind: Mehrzweckraum 80 qm, Bibliothek 40 qm, Betreuungsraum 60 qmm, Lehrerzimmer 30 qm.
Zwischenzeitlich wurden weitere Anforderungen an den Gebäudekomplex GS und Turnhalle (TH) betrachtet und waren in Bezug auf die vorgenannte Bedarfsdeckung abzugleichen:
| 1) | Eine Erweiterung zu einer Ganztagsschule (GTS) soll tendenziell möglich sein. |
| 2) | Sowohl für die GS als auch für die TH wurden Sanierungsfahrpläne mit der Empfehlung umfangreicher Maßnahmenpakete erstellt. |
| 3) | Da die Fidei-Halle bereits heute nicht mehr als Versammlungsstätte nutzbar ist und der Neubau „Im Eckelchen“ kurz- bzw. mittelfristig nicht absehbar ist, soll die Ertüchtigung und Umnutzung der TH als Versammlungsstätte geprüft werden. Hierzu muss der Gemeinderat Zemmer eine Entscheidung treffen. |
Der der ermittelte Kostenrahmen für die folgend aufgeführten Maßnahmen liegt bei (brutto):
| 1) | Anbau (Neubau) | 1.725.600,- € |
| 2) | Umbaumaßnahmen im Bestand | 371.900,- € |
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| Summe | 2.097.500,- € |
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| Für die Erweiterung zur GTS, bei Bedarf: | 523.200,- € |
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Klima und Naturschutz empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig, die Maßnahmen zur Vervollständigung des Raumprogrammes für den zweizügigen Betrieb der Grundschule Zemmer-Rodt durchzuführen.
Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen sind zu beschaffen. Hierzu muss eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb mit anschließender stufenweiser Vergabe erfolgen.
Der Vorsitzende soll im Benehmen mit den Beigeordneten, ermächtigt werden die Vergaben im Zusammenhang mit der Beschaffung der Planungsleistungen durchzuführen.
Instandsetzung Turnhalle Trierweiler (Vorberatung) (nur AUBKN)
Am Sportboden der Turnhalle Trierweiler wurde Nässe festgestellt, für deren Ursache Austritt von Leitungswasser oder beschädigte Grundleitungen oder Fallrohre in Betracht gezogen wurden.
Die entsprechenden Untersuchungen zeigten Schäden, welche einen Austausch des Sportbodens mit Erneuerung der Unterkonstruktion aus Holz erforderlich machen. Es wurden Trocknungsmaßnahmen durchgeführt. Nach neuerlichen Messungen ist davon auszugehen, dass nur eine Teilfläche pilzbefallen und somit zu erneuern ist.
Um weitere Feuchtigkeitsschäden nach Erneuerung des Sportbodens zu vermeiden, sind die festgestellten Ursachen zu beseitigen:
Im Zuge der Ermittlung der Schadensursachen und des Schadensumfanges wurden, begleitend zur Erstellung des Sachverständigengutachtens, mehrere Firmen beratend involviert und zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Die Gesamtsumme beträgt 153.000,- €
Aktuell werden durch ein Architekturbüro die für eine Ertüchtigung der Turnhalle zu einer Mehrzweckhalle im Sinne der VStättVO erforderlichen Maßnahmen geprüft.
Auf Basis des von der Sachversicherung beauftragten Gutachtens wurden Versicherungsleistungen in Höhe von insgesamt 33.825,75 Euro festgestellt und zwischenzeitlich an die Verbandsgemeinde erstattet:
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Klima und Naturschutz empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig, die Maßnahmen zur Instandsetzung der Turnhalle Trierweiler durchzuführen.
Der Vorsitzende wurde ermächtigt, die hierfür erforderlichen Bauleistungen zur Abdichtung der defekten Abwasserleitungen, der Erneuerung des Sportbodens sowie zur Beschaffung einer Tauchpumpe in Höhe von bis zu 153.000,- € zu vergeben.
Vorstellung der Machbarkeitsstudie für die Reaktivierung und Sanierung der Stauanlage Keitelsgraben bei Trierweiler (nur AUBKN)
Auf Basis der vom beauftragten Ingenieurbüro erstellten Zustandserfassung wurden der bauliche sowie hydraulische Zustand einschließlich dem Gewässerzu- und -ablauf sowie die Standsicherheit des Dammes bewertet. Daraus resultierend ergeben sich notwendige Sanierungserfordernisse, mit dem das Ziel, die Betriebserlaubnis und die wasserrechtliche Genehmigung wieder zu erlagen.
Vorgesehen ist der Erhalt des bestehenden Mönchbauwerkes sowie dessen bauliche und technische Ertüchtigung, so dass der im Bestand erzeugte Dauerstau entfernt wird. Die Baukosten werden auf rd. 396.000 Euro geschätzt.
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Klima und Naturschutz empfahl dem Bürgermeister einstimmig, auf Grundlage der ihm durch den Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 13.12.2022 erteilten Ermächtigung, die Beschaffung notwendiger Ingenieursleistungen für die Planung, Vorbereitung der Vergabe und für die Bau- und Objektüberwachung zur Realisierung der Maßnahme in die Wege zu leiten.
Sachstand Generalsanierung GS Kordel (nur AUBKN)
Die Maßnahmen der „Generalsanierung Grundschule Kordel“ befinden sich in einem stetigen Prozess unter strikter Einhaltung des im EFRE-Fördercall aufgerufenen Förderzeitraums.
Hierzu sind die Planungsleistungen bereits vergeben, die Förderbewilligung befindet sich in Prüfung und das Kick-Off Gespräch mit den Fachplanern hat stattgefunden.
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Klima und Naturschutz nahm den aktuellen Sachstand „Generalsanierung Grundschule Kordel“ zur Kenntnis und befürwortete die vorgestellte Konzeption. Diese soll mit allen an den Planungen erforderlichen Beteiligten konkretisiert werden.
Grundschule Kordel: Ausweichstandort (nur AUBKN)
Zur Generalsanierung der Grundschule Kordel wurden u. a. EFRE-Fördermittel beantragt. Hieraus ergibt sich ein enger Zeitplan zur Realisierung des Projektes. Zur Einhaltung dieses Zeitplans ist es erforderlich, das Schulgebäude von seiner Nutzung freizustellen.
Als Ausweichstandort kommt nach ersten Gesprächen mit den zuständigen Stellen die ehem. Grundschule Bodenländchen, Schweich, in Frage. Diese Auslagerungsmöglichkeit wurde in Relation zu anderen Varianten (Container) überprüft und wird aufgrund der Kosten, des zeitlichen Aspektes und der Umsetzung als wirtschaftlichste Lösung erachtet.
Eine Wiederinbetriebnahme des Schulgebäudes Bodenländchen erfordert bauliche Maßnahmen. Die Kostenschätzung dieser Maßnahmen beläuft sich auf eine Summe von 80.000 - 100.000 €.
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Klima und Naturschutz empfahl einstimmig, der Umsetzung der baulichen Maßnahmen an der ehem. Grundschule Bodenländchen zuzustimmen.
Der Vorsitzende wurde im Benehmen mit den Beigeordneten zu allen notwendigen Auftragsvergaben ermächtigt.
Sachstand Feuerwehrhaus Rodt (FWA und AUBKN)
Um die bisherige Umkleide als Stellplatz nutzen zu können, sind Umbaumaßnahmen erforderlich.
Wehrführer Marcel Cordie stellte einen in Eigenleistung erarbeiteten Vorschlag vor:
Der Wehrführer signalisierte die Bereitschaft der FFW Rodt, auch die im Raum stehenden baulichen Maßnahmen in Eigenleistung durchzuführen.
Es erfolgte keine Beschlussfassung.
Sachstand Feuerwehrhaus Möhn (FWA und AUBKN)
Herr Eric Mathey und Frau Julie Künzl, Architekturbüro Mathey & Partner, stellten die bisherige Konzeption vor. Diese orientiert sich weitestgehend an den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie Es erfolgte keine Beschlussfassung.
Sanierung Gemeindehaus; Neubau FWGH Edingen-Godendorf - Standortwechsel FWGH (FWA und AUBKN)
Im Zuge der Planung zeigte sich, dass der Standort für das Feuerwehrgerätehaus am Standort der Machbarkeitsstudie auf der Grundlage von Starkregenkarten der SGD-Nord in einem potenziell gefährdeten Bereich liegt.
Die überdachte Planung sieht nun vor, das Feuerwehrgerätehaus parallel zur Straße im Breitenweg zu bauen. Somit entsteht ein Gebäudeensemble zur Stärkung der Synergien des Gemeindezentrums und das neu zu errichtende Feuerwehrgerätehaus ist aus dem potenziellen Überschwemmungsbereich herausgehoben.
Da die Ortsgemeinde Ralingen in Betracht zieht, auf die Planung eines neuen Bauhofgebäudes zu verzichten, würde sich die Neubauplanung nur noch auf das Feuerwehrgerätehaus beschränken.
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Klima und Naturschutz und der Feuerwehrausschuss empfahlen dem Verbandsgemeinderat einstimmig, dem Standortwechsel des zu errichtenden Feuerwehrgerätehauses auf dem gemeindeeigenen Grundstück zuzustimmen, mit dem Ziel die Planungsleistungen seitens der VG fortzuführen und zur Ausführung zu bringen.
Außerdem wurde empfohlen, den Vorsitzenden zu evtl. notwendig werdenden Anpassungen der Architekten- und Ingenieurverträge nach Abstimmung mit der Ortsgemeinde Ralingen zu ermächtigen.
Situation Wehrleitung (nur FWA)
Am 14. November 2024 fand in Butzweiler eine Wehrführerdienstbesprechung statt. Dort wurde u.a. der Tagesordnungspunkt Wehrleitung beraten.
Der Feuerwehrausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig, dem Vorschlag der Wehrleitung wie folgt zuzustimmen:
Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://ratsinfoservice.de/ris/trierland abrufbar.