Ermächtigung zur Ausschreibung und Vergabe der Brauchwasseranlage im Kylltalbad Kordel
Die Planung zur Erneuerung der Brauchwasseranlage im Kylltalbad Kordel ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Nach aktueller Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtinvestitionskosten incl. Baunebenkosten aktuell auf rd. 114.000,00 € netto.
| Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig: | |
| 1. | Den Bürgermeister zu ermächtigen, die Ausschreibung durchführen zu lassen und nach Auswertung der Angebote durch die zentrale Vergabestelle Trier-Land die wirtschaftlichste Firma, im Rahmen der beim Kylltalbad zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Haushalt 2024/2025 der VG Trier-Land, zu beauftragen. |
| 2. | Die im Haushaltsjahr 2024 bereitgestellten Haushaltsmittel in 2025 zu übertragen. |
| 3. | Die Förderstelle der VG Trier-Land mit der kurzfristigen Prüfung zum Erhalt einer Förderung für die Anlage zu beauftragen. |
Kylltalbad Kordel - Betriebsführung
Auf Grund der schwierigen Situationen zum Betrieb des Kylltalbades Kordel in den vergangenen Jahren, hauptsächlich der Schwierigkeit der eigenen Personalgewinnung, ist angedacht, die grundsätzliche Betriebsführung des Kylltalbades ab 2025 für eine Laufzeit von erstmalig fünf Jahren auf die SWT Bäder GmbH, Trier, zu übertragen.
Der Verbandsgemeinderat fasste einstimmig den Grundsatzbeschluss, das Kylltalbad Kordel, im Rahmen einer Betriebsführung an die SWT Bäder GmbH, Trier, für den Zeitraum von zunächst fünf Jahren zu verpachten.
Hierfür wurde der Bürgermeister ermächtigt, zusammen mit der SWT Bäder GmbH, entsprechende Vertragsgrundlagen (Betriebsführungsvertrag/Pachtvertrag) auszuarbeiten.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die finanziellen und steuerlichen Auswirkungen einer vollumfänglichen Betriebsführung/Verpachtung durch bzw. an die SWT Bäder GmbH zu klären.
Vergabe, Bauwerksprüfung
Aufgrund dringend anstehender Bauwerksprüfungen gemäß DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen, Überwachung und Prüfung“ ist die Ingenieurleistung ausgeschrieben worden. Das wirtschaftlichste Angebot hat das Ing.-Büro Dimmerling abgegeben.
Die vertragliche Abwicklung ist entsprechend einer vorab festgelegten Priorisierung der Bauwerksprüfungen in zwei Leistungspakete ausgestaltet. Die Prüfungen für das erste Leistungspaket i.H.v. 15.000 € sind abgeschlossen. Diese Prüfungen mussten sehr zeitnah erfolgen, da diese Bauwerke mit einer Zustandsnote von drei oder schlechter betrafen. Auf Grundlage der Prüfung konnten die weiteren Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Das zweite Leistungspaket ist nun zu beauftragen. Für diesen Zeitraum ist der Abruf von Einzelleistungen i.H.v. 91.303,89 € brutto vorgesehen.
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Ingenieurleistung mit dem Leistungspaket 2 i.H.v. 91.303,89 € an das Ing. Büro Dimmerling.
Fortschreibung Nahversorgungskonzept für die Verbandsgemeinde Trier-Land
In der Ortsgemeinde Trierweiler soll ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb mit ca. 2.000 m² Verkaufsfläche angesiedelt sowie in der Ortsgemeinde Welschbillig der bestehende großflächige Einzelhandelsbetrieb um einen Getränkemarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 500 m² erweitert werden.
Zur Umsetzung dieser beiden Vorhaben ist zunächst das 2020 beschlossene Nahversorgungskonzept der Verbandsgemeinde Trier-Land fortzuschreiben.
Der jetzt vorliegende Fortschreibungsentwurf des Nahversorgungskonzeptes inklusive der Auswirkungsanalysen auf die bestehenden Versorgungstrukturen im Umfeld kommt zu dem Schluss, dass die geplante Neuansiedlung in Trierweiler sowie die Erweiterung in Welschbillig mit den bestehenden Versorgungsstrukturen im Umfeld der beiden Standorte verträglich sind.
Der Fortschreibungsentwurf des Nahversorgungskonzeptes sowie die beiden Auswirkungsanalysen für Trierweiler und Welschbillig können im Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Trier-Land eingesehen werden.
Der Verbandsgemeinderat akzeptierte einstimmig den vorliegenden Fortschreibungsentwurf des Nahversorgungskonzeptes der Verbandsgemeinde Trier-Land und gab diesen zur Beteiligung frei.
Fortschreibung Flächennutzungsplan im Bereich Zemmer, Schönfelder Hof wg. Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 29.07.2024 bis einschließlich 28.08.2024 statt.
Der Fortschreibungsentwurf des Bebauungsplanes besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung inklusive Umweltbericht.
Der Verbandsgemeinderat beschloss mehrheitlich, sich die in der den Ratsmitgliedern vorliegenden Abwägungstabelle aufgeführten Kommentierungen zu eigen zu machen und die eingegangenen Stellungnahmen so zu behandeln, wie dies in der Abwägungstabelle zu den einzelnen Punkten beschrieben ist.
Weiterhin beschloss der Verbandsgemeinderat den Fortschreibungsentwurf des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Schönfelderhof im jetzt erreichten Planungsstand zur Durchführung der förmlichen Offenlage gem. § 3 Absatz 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 2 BauGB freizugeben.
Fortschreibung Flächennutzungsplan Bereich Ralingen - Frankenhöhe
Die Ortsgemeinde Ralingen beabsichtigt in Zusammenarbeit mit der FA. WI Energy die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit Bereich der Ortsgemeinde Ralingen. Um für diese Vorhaben Baurecht zu erlangen ist zum einen die Aufstellung von Bebauungsplänen durch die Ortsgemeinde Ralingen und zum anderen eine Fortschreibung/Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Verbandsgemeinde erforderlich.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss mehrheitlich, ein Verfahren zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Ausweisung einer Sonderbaufläche „Photovoltaik“ für den Bereich Frankenhöhe einzuleiten und gab die Entwurfsunterlagen zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 1 BauGB frei.
Sanierung Gemeindehaus; Neubau FWGH Edingen-Godendorf – Standortwechsel FWGH
Im Zuge der Planung zeigte sich, dass der Standort für das Feuerwehrgerätehaus am Standort der Machbarkeitsstudie auf der Grundlage von Starkregenkarten der SGD-Nord in einem potenziell gefährdeten Bereich liegt. Die überdachte Planung sieht vor, das Feuerwehrgerätehaus parallel zur Straße im Breitenweg zu bauen. Somit entsteht ein Gebäudeensemble zur Stärkung der Synergien des Gemeindezentrums und das neu zu errichtende Feuerwehrgerätehaus ist aus dem potenziellen Überschwemmungsbereich herausgehoben.
Da die Ortsgemeinde Ralingen in Betracht zieht, auf die Planung eines neuen Bauhofgebäudes zu verzichten, würde sich die Neubauplanung nur noch auf das Feuerwehrgerätehaus beschränken.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Klima und Naturschutz sowie des Feuerwehrausschusses, dem Standortwechsel des zu errichtenden Feuerwehrgerätehaus auf dem gemeindeeigenen Grundstück zuzustimmen, mit dem Ziel, die Planungsleistungen seitens der VG fortzuführen und zur Ausführung zu bringen.
Außerdem wurde der Vorsitzende ermächtigt, dadurch eventuell notwendig werdende Anpassungen der Architekten- und Ingenieurverträge in Abstimmung mit der Ortsgemeinde Ralingen ohne weitere Beschlussfassungen zu vollziehen.
Instandsetzung Turnhalle Trierweiler (Beschluss)
Am Sportboden der Turnhalle Trierweiler wurde Nässe festgestellt, für deren Ursache Austritt von Leitungswasser oder beschädigte Grundleitungen oder Fallrohre in Betracht gezogen wurden.
Die entsprechenden Untersuchungen zeigten Schäden, welche einen Austausch des Sportbodens mit Erneuerung der Unterkonstruktion aus Holz erforderlich machen. Es wurden Trocknungsmaßnahmen durchgeführt. Nach neuerlichen Messungen ist davon auszugehen, dass nur eine Teilfläche pilzbefallen und somit zu erneuern ist.
Um weitere Feuchtigkeitsschäden nach Erneuerung des Sportbodens zu vermeiden, sind die festgestellten Ursachen zu beseitigen:
Im Zuge der Ermittlung der Schadensursachen und des Schadensumfanges wurden, begleitend zur Erstellung des Sachverständigengutachtens, mehrere Firmen beratend involviert und zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Die Gesamtsumme beträgt 153.000,- €
Aktuell werden durch ein Architekturbüro die für eine Ertüchtigung der Turnhalle zu einer Mehrzweckhalle im Sinne der VStättVO erforderlichen Maßnahmen geprüft.
Auf Basis des von der Sachversicherung beauftragten Gutachtens wurden Versicherungsleistungen in Höhe von insgesamt 33.825,75 Euro festgestellt und zwischenzeitlich an die Verbandsgemeinde erstattet:
Der Verbandsgemeinderat nahm nach Vorberatung in den Fachausschüssen die Erläuterungen zu Kenntnis und beschloss einstimmig, die Maßnahmen zur Instandsetzung der Turnhalle Trierweiler, wie beschrieben, durchzuführen.
Der Vorsitzende wurde ermächtigt, die hierfür erforderlichen Bauleistungen zur Abdichtung der defekten Abwasserleitungen, der Erneuerung des Sportbodens sowie zur Beschaffung einer Tauchpumpe in Höhe von bis zu 153.000,- € zu vergeben.
Erweiterung Grundschule Zemmer-Rodt (2024/25)
Seit der Erweiterung der Grundschule Rodt stehen insgesamt 8 Klassenräume für einen zweizügigen Betrieb der GS zur Verfügung.
Aufgrund der vorliegenden Geburtenstatistik und den Absichten der Gemeinde Zemmer zur Erschließung weiterer Baugebiete ist auch künftig von einem zweizügigen Bedarf auszugehen. Daher fasste der VG-Rat den Grundsatzbeschluss zur weiteren Ergänzung von Räumen und Einrichtungen, um den Bedarf nach Schulbaurichtlinien für den Betrieb einer zweizügigen Grundschule zu erfüllen. Erforderlich sind: Mehrzweckraum 80 qm, Bibliothek 40 qm, Betreuungsraum 60 qmm, Lehrerzimmer 30 qm.
Zwischenzeitlich wurden weitere Anforderungen an den Gebäudekomplex GS und Turnhalle (TH) betrachtet und waren in Bezug auf die vorgenannte Bedarfsdeckung abzugleichen:
| 1) | Eine Erweiterung zu einer Ganztagsschule (GTS) soll tendenziell möglich sein. |
| 2) | Sowohl für die GS als auch für die TH wurden Sanierungsfahrpläne mit der Empfehlung umfangreicher Maßnahmenpakete erstellt. |
| 3) | Da die Fidei-Halle bereits heute nicht mehr als Versammlungsstätte nutzbar ist und der Neubau „Im Eckelchen“ kurz- bzw. mittelfristig nicht absehbar ist, soll die Ertüchtigung und Umnutzung der TH als Versammlungsstätte geprüft werden. Hierzu muss der Gemeinderat Zemmer eine Entscheidung treffen. |
Der der ermittelte Kostenrahmen für die folgend aufgeführten Maßnahmen liegt bei (brutto):
| 1) | Anbau (Neubau) | 1.725.600,- € |
| 2) | Umbaumaßnahmen im Bestand | 371.900,- € |
| Summe | 2.097.500,- € |
| Für die Erweiterung zur GTS, bei Bedarf: | 523.200,- € |
Der Verbandsgemeinderat beschloss nach Vorberatung im Schulträgerausschuss, dem Ausschuss für Umwelt, Bauen, Klima und Naturschutz sowie dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, die Maßnahmen zur Vervollständigung des Raumprogrammes für den zweizügigen Betrieb der Grundschule Zemmer-Rodt durchzuführen.
Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen (Objekt- und Tragwerksplanung, technische Gebäudeausstattung) sind zu beschaffen. Hierzu muss eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb mit anschließender stufenweiser Vergabe erfolgen.
Der Verbandsgemeinderat ermächtigte den Vorsitzenden im Benehmen mit den Beigeordneten, die Vergaben im Zusammenhang mit der Beschaffung der Planungsleistungen durchzuführen.
Grundschule Kordel: Ausweichstandort
Zur Generalsanierung der Grundschule Kordel wurden u. a. EFRE-Fördermittel beantragt. (Geschätzte Gesamtkosten: ca. 6 Mio. €, 90%ige Förderung der energetischen Maßnahmen von 4,2 Mio. €). Hieraus ergibt sich ein enger Zeitplan zur Realisierung des Projektes. Zur Einhaltung dieses Zeitplans ist es erforderlich, das Schulgebäude von seiner Nutzung freizustellen.
Als Ausweichstandort kommt nach ersten Gesprächen mit den zuständigen Stellen die ehem. Grundschule Bodenländchen, Schweich, in Frage.
Der Stadtrat Schweich hat in seiner Sitzung vom 21.11.2024 der Überlassung der Räumlichkeiten grundsätzlich zugestimmt.
Diese Auslagerungsmöglichkeit wurde in Relation zu anderen Varianten (Container) überprüft und wird aufgrund der Kosten, des zeitlichen Aspektes und der Umsetzung als wirtschaftlichste Lösung erachtet.
Der Standort wurde bereits durch die testatgebenden Institutionen auf einen befristeten Betrieb im Zuge der Auslagerung der Grundschule Kordel überprüft.
Eine Wiederinbetriebnahme des Schulgebäudes Bodenländchen erfordert bauliche Maßnahmen. Die Kostenschätzung dieser Maßnahmen beläuft sich auf eine Summe von 80.000 – 100.000 €.
Die in der o. g. Kostenschätzungen aufgeführten Maßnahmen sind bis zum angedachten Zeitraum der Auslagerung (Sommerferien 2025) realisierbar.
Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Klima und Naturschutz der Umsetzung der baulichen Maßnahmen an der ehem. Grundschule Bodenländchen zuzustimmen.
Die Finanzierung ist über die Inanspruchnahme der Unterhaltungsmittel für Grundschulen sicherzustellen. Die am Jahresende noch verfügbaren Unterhaltungsmittel sind zu übertragen.
Sofern darüber hinaus Mittel benötigt werden, sind diese in einem Nachtragshaushalt bereit zu stellen.
Der Vorsitzende wurde im Einvernehmen mit den Beigeordneten zu allen notwendigen Auftragsvergaben ermächtigt.
Betreuungsangebote Grundschulen - Anpassung Elternbeitrag und Essensgeld
Die Elternbeiträge für die außerschulischen Betreuungsangebote an den Grundschulen der Verbandsgemeinde Trier-Land sind zuletzt zum Schuljahr 2015/2016 angepasst worden. Die Essensgelder wurden zuletzt zum Schuljahr 2022/2023 erhöht.
Da es sich um eine freiwillige Aufgabe handelt und der Verbandsgemeindeanteil an den Gesamtkosten stark angestiegen ist (Schuljahr 2023/24 rd. 230.000 €), ist eine Anpassung der Elternbeiträge und des Essensgeldes zum neuen Schulhalbjahr 01.02.2025 unumgänglich.
Es wird folgendes vorgeschlagen:
Zum nächsten Schulhalbjahr 01.02.2025 werden die Elternbeiträge für die außerschulischen Betreuungsangebote festgesetzt durchgängig jeweils für das ganze Kalenderjahr auf 70 € monatlich für eine Betreuung bis 14:00 Uhr und auf 100 € monatlich für eine Betreuung bis 16:00 Uhr bzw. für die Freitagsbetreuung der Ganztagsschüler in Trierweiler von 10,80 € auf 15 € bis 14 Uhr und von 35,80 € auf 47 € bis 16 Uhr bzw. von 25 € auf 32 € zusätzlich für die Halbtagsschulkinder bis 16 Uhr.
Geschwisterkinder erhalten eine Ermäßigung von 25%, ebenso können finanzschwache Familien analog den Einkommensgrenzen für die Lernmittelfreiheit eine 25%ige Ermäßigung beantragen.
Weiterhin wird das von den Eltern zu zahlenden Essensgeld pro Mahlzeit auf 4,40 € festgesetzt einheitlich an allen Schulen und wird dann jährlich zum 01.01. des Jahres nach den aktuellen Werten der Sachbezugsverordnung angepasst.
Des Weiteren wird gleichzeitig die Betreuungsordnung für alle Schulen modifiziert.
Der Verbandsgemeinderat stimmte den aufgeführten Anpassungen wie beschrieben zu.
Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, künftig ab einer Steigerung des Kostenanteils der Verbandsgemeinde von mehr als 5 % rechtzeitig zum Schuljahresbeginn die Gremien zu informieren.
Situation Wehrleitung
Am 14. November 2024 fand in Butzweiler eine Wehrführerdienstbesprechung statt. Dort wurde u.a. der Tagesordnungspunkt Wehrleitung beraten. Die Wehrleitung schlug in diesem Kontext folgende Verfahrensweise, die von den Wehrführern befürwortet wurde, vor:
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig, dem Vorschlag der Wehrleitung wie folgt zuzustimmen:
Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://ratsinfoservice.de/ris/trierland abrufbar.