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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 16/2025
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Unvermutete überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse Trier-Land gemäß § 110 Abs. 5 GemO

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Trier-Saarburg hat aufgrund § 110 Abs. 5 GemO i.V.m. § 111 Abs. 1 LHO, § 14 RHG und Nr. 4 der VV zu § 14 RHG eine unvermutete überörtliche Kassenprüfung der Verbandsgemeindekasse und der vorhandenen Zahlstellen durchgeführt. Die Unterrichtung des Verbandsgemeinderates Trier-Land über das Ergebnis erfolgte in der Sitzung vom 09.04.2025. Der Prüfbericht mit den Prüfungsmitteilungen des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes vom 22.08.2024 und die Stellungnahmen der Verbandsgemeindeverwaltung liegen in der Zeit vom 22.04.2025 bis 30.04.2025 (7 Werktage gemäß § 110 Abs. 6 GemO) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, Gartenfeldstraße 12, 54290 Trier, Zimmer 125 während der Dienstzeiten öffentlich aus. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter Telefon: 0651/9798-125.

Trier, den 10.04.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Michael Holstein
Bürgermeister