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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 16/2025
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Bekanntmachung des Abwasserwerkes Trier-Land zur Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2023

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land hat in seiner Sitzung am 09.04.2025 den Jahresabschluss des Abwasserwerkes Trier-Land für das Wirtschaftsjahr 2023 festgestellt und genehmigt. Gleichzeitig wurde beschlossen den Buchgewinn in Höhe von 66.024,73 € mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die mit der Pflichtprüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2023 erteilt.

Gemäß § 27, Abs. 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05.10.1999, in Verbindung mit § 90, Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO), liegt der festgestellte Jahresabschluss des Abwasserwerkes Trier-Land für das Wirtschaftsjahr 2023, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, in der Zeit vom 22.04.2025 bis einschließlich 30.04.2025 während der Dienststunden beim Abwasserwerk Trier-Land, Außenstelle Trierweiler, Bischofstraße 7, 54311 Trierweiler, Zimmer 603, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Gerne kann ein Termin zur Einsichtnahme unter Tel. Nr. 0651-9798-603 ausgemacht werden.

Trierweiler, 10.04.2025
Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Trier-Land
Jürgen Karst, Werkleiter