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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 16/2025
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Bekanntmachung des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land zur Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2023

Die Verbandversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land hat in der Sitzung am 06.02.2025 den Jahresabschluss 2023 festgestellt und gleichzeitig dem Verbandvorsteher und den betroffenen stellvertretenden Verbandvorstehern die Entlastung gemäß § 114 GemO, in Verbindung mit § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982, erteilt. Gleichzeitig wurde beschlossen den Buchgewinn in Höhe von 192.785,51 € mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die mit der Pflichtprüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2023 erteilt. Der Jahresabschluss 2023, nebst Anlagen, liegt gemäß § 27, Abs. 3, der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05.10.1999, in Verbindung mit § 90 Abs. 1 GemO, an sieben Werktagen und zwar vom 22.04.2025 bis einschließlich 30.04.2025 beim Wasserwerk Trier-Land -Zweckverband-, im technischen Dienstleistungszentrum Trier-Land, Außenstelle Bischofstraße 7, 54311 Trierweiler (Industriegebiet), während der Dienststunden, in Zimmer 603, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Gerne kann ein Termin zur Einsichtnahme unter der Telefonnummer 0651-9798-603 vereinbart werden.

54311 Trierweiler, 10.04.2025
Wasserwerk Trier-Land
-Zweckverband-
Jürgen Karst
-Werkleiter-