Wir bitten um Beachtung, dass die Anmeldungen für die Nachmittagsbetreuung der Grundschulen in der Verbandsgemeinde Trier-Land für das Schuljahr 2025/2026 bis einschließlich 08.05.2025 verbindlich bei den Schulleitungen der Grundschulen oder der Verbandsgemeinde Trier-Land eingehen müssen.
Dies betrifft folgende Schulen:
Später eingegangene Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Bis zum 08.05.2025 muss ebenfalls ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat für den Elternbeitrag und die Essenskosten abgegeben werden.
Sollte die Nachfrage an Betreuungsplätzen das bestehende Platzangebot übersteigen, behalten wir uns vor, eine Arbeitgeberbescheinigung von Ihnen anzufordern.