Auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils gültigen Fassung sowie der §§ 2. Abs. 1 und 7 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), in der jeweils gültigen Fassung, hat der Verbandsgemeinderat Trier-Land am 26.04.2023 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.
Für die Benutzung der Einrichtungen des Kylltalbades bei Kordel werden Benutzungsgebühren erhoben.
1. Die Benutzungsgebühren sind durch den Erwerb von Einzel-Eintrittskarten oder Mehrfachkarten im Voraus von den Benutzern an der Tageskasse, dem Kassenautomat oder dem Webshop des Kylltalbades entsprechend der nachstehenden Gebührensätze zu zahlen:
2. Die Benutzungsgebühren betragen:
Einzelkarten
| a) Erwachsene | 5,00 € |
| b) Jugendliche (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) | 3,00 € |
| c) Erwachsene ab 17:30 Uhr (Abendkarte) | 4,00 € |
10-er Karten (übertragbar)
| a) Erwachsene | 45,00 € |
| b) Jugendliche | 22,00 € |
| Saison-Karte | |
| a) Erwachsene | 150,00 € |
| b) Jugendliche | 75,00 € |
Ferienkarten
| für Schüler bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres | |
| (mit gültigem Schülerausweis und ausschließlich gültig | |
| für die Zeit der Sommerferien in Rheinland-Pfalz) | 25,00 € |
| Familienkarte | |
| a) Erwachsene | 3,50 € |
| b) Jugendliche | 2,00 € |
| c) Gebühr Ausstellung Familienausweis, je Ausweis | 3,00 € |
Unter den Begriff der Familien fallen Eltern (eingeschlossen sind ebenfalls Sorgeberechtige, Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende) mit mind. einem Kind bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Für jedes Familienmitglied ist die Ausstellung eines Ausweises erforderlich.
Alle berechtigten Familienmitglieder müssen eine einheitliche Meldeadresse besitzen. Die Anfertigung und Verlängerung von Familienausweisen erfolgt für längstens 5 Jahre oder bis das jüngste Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Die Ausstellung von Familienausweisen erfolgt nach Vorlage von geeigneten Nachweisen (Familienstammbuch, Geburtsurkunde, Personalausweis o.ä.) an der Freibadkasse. Zur Ausstellung wird ein Passfoto benötigt.
Die Familienausweise anderer Bäder, insbesondere auch der „Bädergesellschaft Region Trier“, werden anerkannt, soweit die Bedingungen dieser Satzung erfüllt werden.
Jugendgruppenkarten:
| Geschlossene Schul- und Jugendgruppen mit Aufsicht je Person: | 2,00 € |
(eine Gruppe muss aus mindestens10 Personen bestehen und mindestens einen Tag im Bad vorangemeldet sein)
Ermäßigte Karten:
für
gelten unter Vorlage eines gültigen Ausweises die Preise für Jugendliche.
Freier Eintritt
| 1. | Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. |
| 2. | Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 17.03.2016 und die Regelungen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Kylltalbad Kordel außer Kraft. |
Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.