Wir bitten um Beachtung, dass die Anmeldungen für die Nachmittagsbetreuung der Grundschulen in der Verbandsgemeinde Trier-Land für das Schuljahr 2024/2025 bis einschließlich 15.05.2024 verbindlich bei den Schulleitungen der Grundschulen oder der Verbandsgemeinde Trier-Land eingehen müssen.
Dies betrifft folgende Schulen:
Später eingegangene Anmeldungen können leider nicht berücksichtigt werden. Bis zum 15.05.2024 muss ebenfalls verpflichtend ein SEPA-Lastschriftmandat für den Elternbeitrag und die Essenskosten abgegeben werden. Sollte sich Ihre Bankverbindung bis zum Schuljahresbeginn ändern, ist uns dies unverzüglich mitzuteilen. Sowohl die Anmeldung als auch das SEPA-Lastschriftmandat können Sie gerne per E-Mail an alina.leitzgen@trier-land.de senden. Dort können auch die Vordrucke für die Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung und das SEPA-Lastschriftmandat angefordert werden. Sollte die Nachfrage an Betreuungsplätzen das bestehende Platzangebot übersteigen, behalten wir uns vor, eine Arbeitgeberbescheinigung von Ihnen anzufordern, um entsprechend zu entscheiden, wer einen Platz erhält.