Gemäß § 14 Abs. 2 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) i. V. m. § 27 Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit folgendes bekannt gemacht:
Am Montag, 02. Juni 2025, 19:30 Uhr, findet im Bürgerhaus Kordel die Wahl des 2. Stellv. Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Kordel statt. Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Kordel und der Jugendfeuerwehr Kordel, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.