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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 19/2024
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates Trier-Land am 06.03.2024

Einwohnerfragestunde gem. § 16 a Gemeindeordnung

Ein Bürger fragte bezüglich des Sachstands der Wiederherstellung des Butzerbachtal an.

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die Verbandsgemeinde keine eigenen Wanderwege unterhalte. Im Fall des Butzerbachtals sei sie im Auftrag der Ortsgemeinden Kordel und Newel tätig. Im Vorfeld hätten sich die Heimatvereine Kordel und Newel bereit erklärt, ehrenamtlich viele Wiederherstellungsmaßnahmen durchzuführen. Für einzelne Teilbereiche müsse ein Ing.-Büro eingeschaltet werden, um die genauen Schäden und auch Kosten darzustellen. Dazu müssten die betroffenen Gemeinden Kordel und Newel die Verbandsgemeinde beauftragen, damit diese hier tätig werden kann. Die letzten entsprechenden Beschlüsse der Ortsgemeinderäte wurden im September 2023 gefasst, woraufhin die VG-Verwaltung tätig geworden sei.

Die Ortsgemeinde Newel hat sich vorbehalten, dass in der ersten Stufe die Planung für die Restaurierung und derjenigen Teile, welche noch beschädigt sind, erstellt wird. Diese Unterlagen werden der ADD vorgelegt, die dann entscheiden muss, ob die Fluthilfe hier in vollem Umfang die Kosten übernimmt. Wenn diese Zusage der ADD vorliegt, könne in der zweiten Stufe die bautechnische Umsetzung erfolgen.

Hintergrund ist, dass die Ortsgemeinde Newel für die Restaurierung des Pfades keine Eigenmittel einsetzen und die Sicherheit haben will, dass die Kosten, die hier entstehen, zu 100 % aus der Fluthilfe finanziert werden.

Eine weitere Anfrage bezog sich auf die momentane Situation am Wendehammer Mäusberg. Hier soll ein Geländeabtrag am Fußpunkt des Grundstücks, welcher durch ein Gewässer verursacht wurde, die Ursache sein.

Herr Dewald erläuterte, dass zwei voneinander unabhängige Gutachten vorlägen, welche aussagen, dass die Bewegung, welche in diesem Bereich untergründig in Gang ist, auf sehr problematische geologische Untergrundverhältnisse zurückzuführen sei.

Die Frage wie hier saniert werden muss, ist in Absprache mit den Gutachtern noch final zu klären.

Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende teilte mit, dass

  • die PEG (Projektentwicklungsgesellschaft) Trier-Land ihre Arbeit aufgenommen habe.
  • der Haushalt der Jahre 2024-2025 der Verbandsgemeinde mit Schreiben vom 13.02.2024 genehmigt worden sei.
  • eine Darstellung bezüglich der Verbindlichkeiten der Verbandsgemeinde gegenüber der Einheitskasse, aufgrund der Regelung über (theoretischen) Höchstbetrag der Verbindlichkeiten der VG gegenüber der Einheitskasse erforderlich ist. Diese fehlt in der Satzung, ist jedoch für die Genehmigung des Haushaltes unerheblich. Dies wird durch einen entsprechenden Beschluss des VG-Rates noch angepasst

Jahresberichte der Seniorenbeauftragten

Der Vorsitzende übergab das Wort an die Seniorenbeauftragte der Verbandsgemeinde Trier-Land, Frau Herta Kartheiser, welche den Jahresbericht 2023 vortrug.

Frau Katheiser bedankte sich bei allen, die sie in ihrer 20-jährigen Tätigkeit als Seniorenbeauftragte unterstützt haben. Sie lobte, dass mittlerweile alle Ortschaften sehr gut in der Seniorenarbeit unterwegs sind und bedankte sich bei allen Menschen die dies ermöglicht haben.

Bürgermeister Holstein sowie die Vertreter der Fraktionen bedankten sich bei Frau Kartheiser für ihre sehr engagierte und auch vielfältige Arbeit zum Wohle der Seniorinnen und Senioren in der Verbandsgemeinde Trier-Land in den letzten 20 Jahren.

Wahl einer ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten

Die derzeitige Seniorenbeauftragte der Verbandsgemeinde Trier-Land, Frau Hertha Kartheiser, wird ihre Tätigkeit mit Ablauf des 31.03.2024 beenden.

Nach Ablauf der öffentlichen Ausschreibung und der Durchführung eines persönlichen Gespräches am 21.02.2024 hat sich die ehemalige Beschäftigte der Verbandsgemeinde Trier-Land, Frau Margot Schilling aus Newel-Butzweiler bereiterklärt, diese Aufgabe zu übernehmen.

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land wählte Frau Margot Schilling, 54309 Newel-Butzweiler mit Wirkung vom 01.04.2024 und befristet für die Dauer von fünf Jahren in das Ehrenamt der Seniorenbeauftragten der Verbandsgemeinde Trier-Land. Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss gemäß § 12 der Hauptsatzung der ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,00 € zu gewähren.

Beschaffung von aktiven Netzwerkkomponenten für die Verbandsgemeindegebäude in der Gartenfeldstraße

Um das Gebäude in der Gartenfeldstraße 12a, in 54295 Trier, mit allen Etagen an die IT-Infrastruktur anbinden zu können, ist die Beschaffung von Netzwerkswitchen und Zubehör notwendig. Ein entsprechendes Angebot wurde über den derzeit gültigen Rahmenvertrag angefordert. Die Kosten für die Anbindung belaufen sich auf 35.404,14 €.

Zusätzlich ist es vorgesehen, die bestehenden aktiven Netzwerkkomponenten der Etagen in der Gartenfeldstraße 12 ihrem Alter entsprechend auszutauschen.

Ein entsprechendes Angebot wurde über den derzeit gültigen Rahmenvertrag angefordert. Die Kosten für den Geräteaustausch belaufen sich auf 20.712,55 €.

Die Gesamtkosten für beide Maßnahmen belaufen sich auf 56.116,69 €.

Die Angebote haben eine begrenzte Gültigkeit. Am tatsächlichen Tag der Beauftragung, kann der Betrag minimal abweichen.

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, Herrn Bürgermeister Michael Holstein zur Vergabe der Aufträge im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel zu ermächtigen.

Antrag der CDU-Fraktion - Auftrag zu einer Sammelbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen

Fachbereichsleiter Herrn Matthias Wagner erläuterte auf die Frage der CDU Fraktion die Gründe, warum nicht alle 4 Löschgruppenfahrzeuge LF 10 in einem Block ausgeschrieben wurden wie folgt:

  • Grundsätzlich ist eine Sammelbeschaffung von Fahrzeugen in diesem Umfang aus vergaberechtlichen Gründen nicht zulässig. Es besteht nur die Möglichkeit, Fahrzeuge der gleichen Bauart, z.B. Löschgruppenfahrzeuge LF 10, Tanklöschfahrzeuge TLF 3000, „in einem Paket“ auszuschreiben. Hier wird zusätzlich die Ausschreibung in 3 Lose aufgeschlüsselt: Los 1: Fahrgestell, Los 2: Aufbau, Los 3: Beladung.
  • Die Verbandsgemeinde Trier-Land beschafft in dem gesamten Komplex der Neubeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen 4 Löschgruppenfahrzeuge, davon 2 single-bereifte und 2 zwillings-bereifte Fahrzeuge. Durch die unterschiedlichen Fahrgestelle und die daraus resultierenden unterschiedlichen Aufbauten ergeben sich zwei unterschiedliche Fahrzeuge, welche nicht in einer Ausschreibung zusammengefasst werden können. Zudem lag schwerwiegend bis zum Sitzungstag für ein Löschgruppenfahrzeug LF10 single-bereift die Anerkennung der Notwendigkeit und die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) nicht vor.

Vergabe, zwei Löschgruppenfahrzeuge 10 (LF 10) mit einer Zwillingsbereifung

Die Ausschreibung ist in drei Lose unterteilt worden, um den Anforderungen des § 3 Abs. 7 VgV zu erfüllen. Los 1 bildet das Fahrgestell, Los 2 den Aufbau, Los 3 die Beladung.

Am Öffnungstermin haben für das Los 1 zwei Bieter ein Angebot abgegeben, für das Los 2 sind vier Angebote eingereicht worden und für das Los 3 ist ein Angebot eingegangen.

Die Angebotsprüfung erfolgte anhand der vorher bekanntgemachten Bewertungsmatrix.

Der Vorsitzende wurde einstimmig ermächtigt den Gesamtauftrag i.H.v. 1.017.687,77 € (brutto), unter Vorbehalt des Ablaufs der Wartepflicht, zu erteilen.

Umbau/Neubau Feuerwehrgerätehaus in Welschbillig-Möhn

Die Ortsgemeinde Welschbillig plant mit der Verbandsgemeinde Trier-Land am jetzigen Standort in Möhn ein gemeinsames Projekt zur Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses und eines Bürgerhauses.

Die Ortsgemeinde wird das derzeitige Bürgerhaus abreißen. An dessen Standort soll das neue Feuerwehrhaus mit einem Stellplatz errichtet werden. Das derzeitige Feuerwehrhaus soll zum Bürgerhaus umgebaut werden.

Die Planungsleistungen für die Gewerke, Technische Ausrüstung und Tragwerk für den Neubau/Umbau wurden bereits durch die Ortsgemeinde Welschbillig vergeben.

Um Landeszuwendungen für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz zu sichern, empfiehlt die Verwaltung frühzeitig einen entsprechenden Zuwendungsantrag bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier zu stellen.

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig, dass die Verwaltung einen Zuwendungsantrag bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier für das Feuerwehrhaus Welschbillig-Möhn stellen soll.

Feuerwehrgerätehaus Beßlich

In der Gemeinderatssitzung am 20.07.2023 hatte der Ortsgemeinderat Newel beschlossen, das gemeinsam geplante Projekt Feuerwehrgerätehaus und Dorfgemeinschaftshaus Beßlich aufgrund der hohen Kosten nicht weiter zu verfolgen.

Die Ortsgemeinde stellte daraufhin der Verbandsgemeinde Trier-Land die Flächen zur Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses im Umfeld des bisherigen Gerätehauses zur Verfügung.

Im Haushalt 2024 sind für das Feuerwehrhaus Beßlich 80.000,00 EUR für Planung und Baukosten eingestellt.

Mit der Neuplanung am nunmehr angedachten Standort muss eine neue Raumbedarfsermittlung durchgeführt werden. Gefördert werden von der Aufsichts- und Dienstleistungszentrum (ADD) Trier, respektive vom Land Rheinland-Pfalz, maximal 110 Quadratmeter Fläche.

Um Landeszuwendungen für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz zu sichern, empfiehlt die Verwaltung frühzeitig einen entsprechenden Zuwendungsantrag bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier zu stellen.

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss auf Empfehlung des Feuerwehrausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses Trier-Land einstimmig den durch die Verwaltung ermittelten Raumbedarf für das neu geplante Feuerwehrhaus Beßlich im Bereich des alten Feuerwehrhauses.

Weiterhin beschloss der Verbandsgemeinderat Trier-Land, dass die Verwaltung einen Zuwendungsantrag bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier für das Feuerwehrhaus Beßlich stellen soll.

Annahme Spende eines Gebrauchtfahrzeuges für die Wasserwehr Langsur

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig die Annahme einer Spende in Form eines gebrauchten Gerätewagens im Wert von ca. 8000,00 EUR, vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht, für die Wasserwehr Langsur. Der Spender möchte namentlich nicht genannt werden.

Leader-Projekt Ehrenamtsbüro Trier-Land

Die Verbandsgemeinde Trier-Land beabsichtigt im Rahmen des LEADER-Programms ein Ehrenamtsbüro Trier-Land aufzubauen.

Dieses Büro soll eine komplett neue Schnittstelle/Informationsstelle für alle ehrenamtlich engagierten Bürger*innen der Verbandsgemeinde darstellen.

Es soll ein entsprechender Förderantrag gestellt werden, mit dem über einen möglichst langen Zeitraum (max. 5 Jahre) eine Personalstelle (sowie Overhead-Kosten) mit 70 % gefördert werden würden, welche dieses Ehrenamtsbüro aufbauen und implementieren soll.

Da die Verwaltung bisher über wenig Erfahrungswerte bei der Formulierung solch umfangreicher Leader-Förderanträge verfügt, soll sie bei der Antragstellung extern unterstützt werden.

Dem Antrag der CDU-Fraktion auf Vertagung und Überweisung des Beschlusses zur Beauftragung der neuland lenken GmbH in einen entsprechenden Ausschuss der Verbandsgemeinde Trier-Land wurde mit 13 ja und 15 nein Stimmen nicht stattgegeben.

Der Verbandsgemeinderat beschloss mehrheitlich:

1.

einstimmig für die Umsetzung des Projektes „Ehrenamtsbüro Verbandsgemeinde Trier-Land“

2.

einen Antrag auf LEADER-Fördermittel zu stellen,

3.

mit 15 Ja und 13 Nein Stimmen die Beauftragung der neuland lenken GmbH, Fleischstraße 59, 54290 Trier zur Unterstützung bei der Antragstellung. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 8.100 € brutto.

Fortschreibung Flächennutzungsplan im Bereich der Ortsgemeinde Zemmer, Ortsteil Rodt

Die Fa. Römerhaus GmbH beabsichtigt in Zemmer, Ortsteil Rodt, westlich des Baugebietes „Am Eifelsteig“, zeitnah eine Seniorenresidenz zu errichten. Der Bereich ist aktuell baurechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Es ist daher zur Vermittlung von Baurecht die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Ortsgemeinde Zemmer erforderlich.

Eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes durch die Verbandsgemeinde Trier-Land ist erforderlich.

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land stimmte einstimmig grundsätzlich der beantragten Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel, die Voraussetzungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Projekt zu schaffen, zu.

Fortschreibung Flächennutzungsplan im Bereich der Ortsgemeinde Trierweiler sowie Anpassung Nahversorgungskonzept

Die Ortsgemeinde Trierweiler hat ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Ober der Schultheiswies“ eingeleitet. Ziel dieses Bebauungsplanverfahrens ist die Vermittlung von Bauplanrecht für die Errichtung eines großflächigen Verbrauchermarktes sowie für eine Wohnbebauung bzw. eine gemischte bauliche Nutzung.

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig die Einleitung eines Verfahrens zur teilräumlichen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes – Teilbereich Wohnen und Gewerbe – im Bereich der Ortsgemeinde Trierweiler.

Daneben beschloss der Verbandsgemeinderat auf dieser Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Weiterhin beschloss der Verbandsgemeinderat Trier-Land das Nahversorgungskonzept der Verbandsgemeinde fortzuschreiben (inkl. einer Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Vollsortimenters und / oder eines Drogeriemarktes bzw. Getränkemarktes in Trierweiler-Sirzenich) sowie, soweit notwendig, einen Antrag auf Zulassung zur Abweichung von den Zielen des LEP IV bzw. des Regionalen Raumordnungsplanes zu stellen.

Anzeige- und Mitteilungsverpflichtung des Bürgermeisters über Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte gem. § 119 LBG

Gemäß § 119 Abs.3 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG) hat der Bürgermeister den Verbandsgemeinderat über Art und Umfang seiner Nebentätigkeiten sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu unterrichten.

Die Ausführungen sind auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Trier-Land veröffentlicht.

Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://ratsinfoservice.de/ris/trierland abrufbar.