Ein Bürger fragte bezüglich des Sachstands der Wiederherstellung des Butzerbachtal an.
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass die Verbandsgemeinde keine eigenen Wanderwege unterhalte. Im Fall des Butzerbachtals sei sie im Auftrag der Ortsgemeinden Kordel und Newel tätig. Im Vorfeld hätten sich die Heimatvereine Kordel und Newel bereit erklärt, ehrenamtlich viele Wiederherstellungsmaßnahmen durchzuführen. Für einzelne Teilbereiche müsse ein Ing.-Büro eingeschaltet werden, um die genauen Schäden und auch Kosten darzustellen. Dazu müssten die betroffenen Gemeinden Kordel und Newel die Verbandsgemeinde beauftragen, damit diese hier tätig werden kann. Die letzten entsprechenden Beschlüsse der Ortsgemeinderäte wurden im September 2023 gefasst, woraufhin die VG-Verwaltung tätig geworden sei.
Die Ortsgemeinde Newel hat sich vorbehalten, dass in der ersten Stufe die Planung für die Restaurierung und derjenigen Teile, welche noch beschädigt sind, erstellt wird. Diese Unterlagen werden der ADD vorgelegt, die dann entscheiden muss, ob die Fluthilfe hier in vollem Umfang die Kosten übernimmt. Wenn diese Zusage der ADD vorliegt, könne in der zweiten Stufe die bautechnische Umsetzung erfolgen.
Hintergrund ist, dass die Ortsgemeinde Newel für die Restaurierung des Pfades keine Eigenmittel einsetzen und die Sicherheit haben will, dass die Kosten, die hier entstehen, zu 100 % aus der Fluthilfe finanziert werden.
Eine weitere Anfrage bezog sich auf die momentane Situation am Wendehammer Mäusberg. Hier soll ein Geländeabtrag am Fußpunkt des Grundstücks, welcher durch ein Gewässer verursacht wurde, die Ursache sein.
Herr Dewald erläuterte, dass zwei voneinander unabhängige Gutachten vorlägen, welche aussagen, dass die Bewegung, welche in diesem Bereich untergründig in Gang ist, auf sehr problematische geologische Untergrundverhältnisse zurückzuführen sei.
Die Frage wie hier saniert werden muss, ist in Absprache mit den Gutachtern noch final zu klären.
Der Vorsitzende teilte mit, dass
Frau Katheiser bedankte sich bei allen, die sie in ihrer 20-jährigen Tätigkeit als Seniorenbeauftragte unterstützt haben. Sie lobte, dass mittlerweile alle Ortschaften sehr gut in der Seniorenarbeit unterwegs sind und bedankte sich bei allen Menschen die dies ermöglicht haben.
Bürgermeister Holstein sowie die Vertreter der Fraktionen bedankten sich bei Frau Kartheiser für ihre sehr engagierte und auch vielfältige Arbeit zum Wohle der Seniorinnen und Senioren in der Verbandsgemeinde Trier-Land in den letzten 20 Jahren.
Nach Ablauf der öffentlichen Ausschreibung und der Durchführung eines persönlichen Gespräches am 21.02.2024 hat sich die ehemalige Beschäftigte der Verbandsgemeinde Trier-Land, Frau Margot Schilling aus Newel-Butzweiler bereiterklärt, diese Aufgabe zu übernehmen.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land wählte Frau Margot Schilling, 54309 Newel-Butzweiler mit Wirkung vom 01.04.2024 und befristet für die Dauer von fünf Jahren in das Ehrenamt der Seniorenbeauftragten der Verbandsgemeinde Trier-Land. Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss gemäß § 12 der Hauptsatzung der ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,00 € zu gewähren.
Zusätzlich ist es vorgesehen, die bestehenden aktiven Netzwerkkomponenten der Etagen in der Gartenfeldstraße 12 ihrem Alter entsprechend auszutauschen.
Ein entsprechendes Angebot wurde über den derzeit gültigen Rahmenvertrag angefordert. Die Kosten für den Geräteaustausch belaufen sich auf 20.712,55 €.
Die Gesamtkosten für beide Maßnahmen belaufen sich auf 56.116,69 €.
Die Angebote haben eine begrenzte Gültigkeit. Am tatsächlichen Tag der Beauftragung, kann der Betrag minimal abweichen.
Am Öffnungstermin haben für das Los 1 zwei Bieter ein Angebot abgegeben, für das Los 2 sind vier Angebote eingereicht worden und für das Los 3 ist ein Angebot eingegangen.
Die Angebotsprüfung erfolgte anhand der vorher bekanntgemachten Bewertungsmatrix.
Die Ortsgemeinde wird das derzeitige Bürgerhaus abreißen. An dessen Standort soll das neue Feuerwehrhaus mit einem Stellplatz errichtet werden. Das derzeitige Feuerwehrhaus soll zum Bürgerhaus umgebaut werden.
Die Planungsleistungen für die Gewerke, Technische Ausrüstung und Tragwerk für den Neubau/Umbau wurden bereits durch die Ortsgemeinde Welschbillig vergeben.
Um Landeszuwendungen für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz zu sichern, empfiehlt die Verwaltung frühzeitig einen entsprechenden Zuwendungsantrag bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier zu stellen.
Die Ortsgemeinde stellte daraufhin der Verbandsgemeinde Trier-Land die Flächen zur Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses im Umfeld des bisherigen Gerätehauses zur Verfügung.
Im Haushalt 2024 sind für das Feuerwehrhaus Beßlich 80.000,00 EUR für Planung und Baukosten eingestellt.
Mit der Neuplanung am nunmehr angedachten Standort muss eine neue Raumbedarfsermittlung durchgeführt werden. Gefördert werden von der Aufsichts- und Dienstleistungszentrum (ADD) Trier, respektive vom Land Rheinland-Pfalz, maximal 110 Quadratmeter Fläche.
Um Landeszuwendungen für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz zu sichern, empfiehlt die Verwaltung frühzeitig einen entsprechenden Zuwendungsantrag bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier zu stellen.
Weiterhin beschloss der Verbandsgemeinderat Trier-Land, dass die Verwaltung einen Zuwendungsantrag bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier für das Feuerwehrhaus Beßlich stellen soll.
Dieses Büro soll eine komplett neue Schnittstelle/Informationsstelle für alle ehrenamtlich engagierten Bürger*innen der Verbandsgemeinde darstellen.
Es soll ein entsprechender Förderantrag gestellt werden, mit dem über einen möglichst langen Zeitraum (max. 5 Jahre) eine Personalstelle (sowie Overhead-Kosten) mit 70 % gefördert werden würden, welche dieses Ehrenamtsbüro aufbauen und implementieren soll.
Da die Verwaltung bisher über wenig Erfahrungswerte bei der Formulierung solch umfangreicher Leader-Förderanträge verfügt, soll sie bei der Antragstellung extern unterstützt werden.
Der Verbandsgemeinderat beschloss mehrheitlich:
| 1. | einstimmig für die Umsetzung des Projektes „Ehrenamtsbüro Verbandsgemeinde Trier-Land“ |
| 2. | einen Antrag auf LEADER-Fördermittel zu stellen, |
| 3. | mit 15 Ja und 13 Nein Stimmen die Beauftragung der neuland lenken GmbH, Fleischstraße 59, 54290 Trier zur Unterstützung bei der Antragstellung. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 8.100 € brutto. |
Eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes durch die Verbandsgemeinde Trier-Land ist erforderlich.
Daneben beschloss der Verbandsgemeinderat auf dieser Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Weiterhin beschloss der Verbandsgemeinderat Trier-Land das Nahversorgungskonzept der Verbandsgemeinde fortzuschreiben (inkl. einer Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Vollsortimenters und / oder eines Drogeriemarktes bzw. Getränkemarktes in Trierweiler-Sirzenich) sowie, soweit notwendig, einen Antrag auf Zulassung zur Abweichung von den Zielen des LEP IV bzw. des Regionalen Raumordnungsplanes zu stellen.
Die Ausführungen sind auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Trier-Land veröffentlicht.
Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://ratsinfoservice.de/ris/trierland abrufbar.